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11.1997 bis 01.1998 zu „konkreter Konflikt“

leer, Kirche, Mobbing

Subsidiaritätsprinzip

Verhalten heutiger Nachfolger Christi?, Kirche, Mobbing

Bischof & Verantwortung,
Glaubwürdigkeit

Hexen-
verfolgung

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Sinn der Verantwortung

Wortbedeutung:
Ganove, Betrug,
Anarchie, Heuchelei,
Verrat, Mafia, Staatsfeind

moderne Götzen, Kirche, Mobbing

Falsche
Rechtssicherheit

Kirche, Mobbing

Hierarchie  und  Loyalität    <>    Untertan- und/oder  Täter-Verhalten.

Inhalt:

Briefe aus dem Kummerkasten

22.12.1997 - Aktennotiz des Heimleiters zu beabsichtigter Belegschaftsversammlung

22.12.1997 - Der VA reagiert peinlich mit Weisung

04.01.1998 - Gesprächsangebot von Bernadette und Dietmar Deibele

05.01.1998 - dringende Anrufung der Schlichtungsstelle durch den Heimleiter

07.01.1998 - Berufung von Dietmar Deibele zum stellvertretenden Heimleiter

07.01.1998 - Bischof Leo Nowak wurde durch Heimleiter persönlich informiert

12.01.1998 - Pfarrer Paul reagiert und Heimleiter  erleidet Zusammenbruch



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Briefe aus dem Kummerkasten

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bischof leo nowak
WORT <> TAT

Bischof Gerhard Feige
Bischof von „Absurdistan oder
absurder Bischof !?

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Nachfolgende Schreiben wurde von Mitarbeitern in den von der Heimleitung an einem neutralen Ort des Pflegeheimes angeordneten Kummerkasten eingeworfen. Die Heimleitung nahm sie mit ihren formulierten Anliegen sehr ernst und leitete diese an den Verwaltungsausschuß (VA) und die übergeordneten Gremien des Pflegeheimes weiter.

Es hat keine Antwort durch den VA gegeben. Warum ignorierte der VA diese Briefe, da er doch vorgab, die Interessen der Mitarbeiter zu vertreten?


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„An den Heimleiter und den Verwaltungsrat

Seit der letzten Versammlung mache ich mir noch mehr Sorgen um meinen Arbeitsplatz. Die Mitarbeiter wurden in 3 Gruppen eingeteilt, nur die besten können bleiben. Und Herr Riemen sagte, er will aus den AVR rauskommen - jedenfalls habe ich ihn so verstanden. Was wird dann aus unseren Arbeitsverträgen? Was wird aus unserem Tariflohn und unseren Urlaubstagen?

Ich finde, Schwester Emmy könnte doch auch die Analyse machen zusammen mit der Heimleitung, denn die Berater müssen doch bestimmt von unserem Heim bezahlt werden. Vielleicht können dann lieber noch 1-2 Pflegekräfte eingestellt werden. Wir sind doch so wenig und die Pflege wird immer schwerer.

Köthen, den 1.12.1997“

„Eingang 03.12.1997“ bestätigt durch Unterschrift des Heimleiters Herrn H.-J. Deibele

Dieser Brief wurde in der Leitungssitzung des Senioren-Pflegeheimes „St. Elisabeth“ in Köthen vom 3.12.1997 behandelt und die Weiterleitung an den Verwaltungsausschuss beschlossen (nachzulesen im Protokoll der Leitungssitzung für den Pflege- und Verwaltungsbereich vom 03.12.1997) und umgesetzt.

=> Eine Antwort hat es nie gegeben! Warum nicht?



„Sehr geehrter Herr Deibele und sehr geehrte Herren des Verwaltungsausschusses,

die Möglichkeit, sich über den Kummerkasten zu äußern, gefällt mir und deshalb möchte ich diese Möglichkeit nutzen. Meinen Namen möchte ich nicht darunterschreiben, denn es wird im Heim oft viel über Mitarbeiter geredet, die etwas laut sagen. Ich finde, wir sollten alle ehrlicher miteinander umgehen. Zur Zeit ist keine gute Atmosphäre untereinander. Die Einstellung der beiden Herren zur Änderung unserer Struktur belastet uns vielleicht zusätzlich. Wann sollen denn die Besprechungen gemacht werden? Auf der Versammlung wurde ja wenig konkretes gesagt. Können denn Außenstehende unsere Probleme einschätzen? Der Heimleiter kennt doch unsere Probleme und wir auch. Oder war die Einführung der Computertechnik falsch? Viele haben ja den Sinn nicht eingesehen und hatten große Angst davor. Aber jetzt können doch alle damit umgehen. Ich hoffe, daß die Zusammenarbeit zwischen allen besser wird.“

„eingangen am 08.12.1997“ bestätigt durch Unterschrift des Heimleiters Herrn H.-J. Deibele

Dieser Brief wurde vom Heimleiter mit einem Anschreiben vom 11.12.1997 an den Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses Herrn Riemen und den Vorsitzenden des Kirchenvorstandes Herrn Pfarrer Paul geschickt:

„Sehr geehrter Herr Riemen,

anbei übergeben wir Ihnen ein Schreiben aus unserem Kummerkasten mit Eingang vom 08.12.1997.

Wir nehmen den Inhalt dieses Schreibens ernst. Bitte teilen Sie uns Ihre Auffassung mit, so daß wir diese entsprechend weiterleiten können.

Mit freundlichem Gruß

H.-J. Deibele
Heimleiter“

=> Eine Antwort hat es nie gegeben! Warum nicht?



Nachfolgend werden drei Briefe aus dem Kummerkasten des Pflegeheimes wiedergegeben, welche gemeinsam mit einem Anschreiben vom 22.12.1997 an die Vorsitzenden des Kirchenvorstandes und des Verwaltungsausschusses gingen.

„Am Wochenende des 4. Adventes nachmittags eine Belegschaftsversammlung durchzuführen, halte ich für ungünstig. Als Pflegekräfte wollen wir gerade in dieser Zeit für die Bewohner da sein. Unsere eigenen Anliegen können wir auch nach Weihnachten besprechen.

Schätzen Frau Klien und Herr Saturius die Wichtigkeit der Adventszeit in unserem christlichen Heim gering ein?

Ich habe Angst, daß unsere Situation von den Beratern nicht verstanden wird.

Was sagt der Verwaltungsausschußvorsitzende Herr Riemen dazu? Der Pfarrer wollte diese Versammlung auch nicht.

20.12.1997

An den Heimleiter“

„Eingangen 22.Dez.1997“ bestätigt durch Unterschrift der stellvertretenden Heimleiterin Frau Traute Deibele

* * * * * * * * * * * * * * * * *

„21.12.97

Verwaltungsausschuß

Ihre Unternehmensberater Frau Klien und Herr Satorius wollten am Nachmittag des 20.12.97 eine Mitarbeiterversammlung durchführen. Dieser Samstag ist das letzte Wochenende vor Weihnachten. Alle Mitarbeiterinnen der Pflege versuchen, wegen der vielen Adventsveranstaltungen keinen Urlaub zu nehmen.

Mit besonderem Einsatz wird versucht, für die Heimbewohner eine besinnliche Weihnachtszeit in unserem christlichen Heim zu gestalten. Gerade dieses Wochenende ist besonders wichtig für die Heimbewohner und ihre Besucher. Und auch die Mitarbeiter erwarten zu Hause noch vielfältige Aufgaben als Mütter und Hausfrauen.“

„Eingangen 22.Dez.1997“ bestätigt durch Unterschrift der stellvertretenden Heimleiterin Frau Traute Deibele

* * * * * * * * * * * * * * * * *

„Heimleiter/Verwaltungsausschuß

Sehr geehrte Damen und Herren

Vielen Dank Ihnen als Heimleiter, daß die Mitarbeiterversammlung, welche von den Beratern Herr Satorius und Frau Klien am Nachmittag des 20.12.97 vorgeschlagen war, nicht stattgefunden hat.

Die Adventswochenenden sind in unserem Pflegeheim für die Heimbewohner, deren Angehörigen und Mitarbeiter besondere Wochenenden. Für diese bringen sich die Mitarbeiter sicher auch gerne mit ihrer Freizeit ein.

Es befremdet mich, daß die Berater ihre Aktivitäten scheinbar vorab nicht mit dem Heimleiter abstimmen.

20.12.97“

„Eingangen 22.Dez.1997“ bestätigt durch Unterschrift der stellvertretenden Heimleiterin Frau Traute Deibele

Diese drei Briefe wurden vom Heimleiter mit einem Anschreiben vom 11.12.1997 an den Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses Herrn Riemen und den Vorsitzenden des Kirchenvorstandes Herrn Pfarrer Paul geschickt:

„Sehr geehrter Herr Riemen,

anbei übergeben wir Ihnen drei Schreiben aus unserem Kummerkasten mit Eingang vom 22.12.1997.

Wir nehmen den Inhalt dieser Schreiben ernst. Bitte teilen Sie uns Ihre Auffassung mit, so daß wir diese entsprechend weiterleiten können.

Mit freundlichem Gruß

i.V. Traute Deibele
Heimleiter

Anlage:

Schreiben vom 20.12.1997 aus dem Kummerkasten des Pflegeheimes mit Eingang vom 22.12.1997,

Schreiben vom 20.12.1997 aus dem Kummerkasten des Pflegeheimes mit Eingang vom 22.12.1997,

Schreiben vom 21.12.1997 aus dem Kummerkasten des Pflegeheimes mit Eingang vom 22.12.1997,

Verteiler:

Vorsitzender des Kirchenvorstandes,

Verwaltungsauschuß “

=> Eine Antwort hat es nie gegeben! Warum nicht?



Wie kann der Verwaltungsausschuß infolge der Ignorierung all dieser Anfragen durch Mitarbeiter des Pflegeheimes noch ernsthaft behaupten, daß er die Interessen der Mitarbeiter vertrete? Angst und Verwirrung hat der Verwaltungsausschuß bewirkt. Es wurde offensichtlich, daß skrupellose Willkür an Stelle von Recht und Ordnung traten. Im weiteren Vorgehen des VA gegen die Heimleitung wird dies zwingend deutlich.


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22.12.1997 - Aktennotiz des Heimleiters zu beabsichtigter Belegschaftsversammlung

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Der Heimleiter Herr H.-J. Deibele gibt nachfolgend die unglaublichen Geschehnisse der Ansetzung einer Belegschaftsversammlung am letzten Adventswochenende durch den Verwaltungsausschuß gegen den ausdrücklichen Willen des Vorsitzenden des Kirchenvorstandes und des Heimleiters wieder. Hierzu wurde vom Heimleiter auch der Generalvikar Herr Stolpe und der zuständige Personalreferent und Jurist des Caritasverbandes Herr Rink einbezogen, welche ihn in seinem Auftreten bestärkten.

Die besondere Situation bezüglich des letzten Adventwochenendes für die Bewohner, Besucher und Mitarbeiter in dem christlich orientierten Pflegeheim war für Herrn Riemen kein Grund zur Absage des Termins für die Belegschaftsversammlung. Statt sich für die sensible Korrektur des äußerst ungünstigen Termines beim Heimleiter zu bedanken, drohte er ihm ohne jegliche Legitimation mit ernsthaften Konsequenzen.

Herr Riemen besaß keine Legitimation für sein Tun und der Verwaltungsausschuß besaß keine Legitimation, Unternehmensberater zu beauftragen.


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Die nachfolgend genannten Personen Frau Klien und Herr Sartorius sind Unternehmensberater, welche im Auftrag des Verwaltungsausschusses entgegen dem ausdrücklichen Willen des Heimleiters und an ihm vorbei wirkten.

„Köthen, den 22.12.1997

Aktennotiz

Betrifft:

Beabsichtigte Belegschaftsversammlung am Nachmittag des 20.12.1997 durch Frau Klien, Herrn Sartorius und Herrn Riemen (Wochenende des 4. Adventes)

-

Am 10.12.97 1000 Uhr Beratung mit den Wohnbereichsleitern durch Frau Klien und Herrn Sartorius. Ich war nur zum Anfang anwesend.

Am gleichen Tag 1400 Uhr Beratung durch genannte Personen mit der Mitarbeitervertretung. Ich war anwesend. Zum Schluß wurde der Termin einer Belegschaftsversammlung am 20.12.97 vorgeschlagen.

-

11. und 12.12.97 Unruhe unter den Mitarbeitern; eventuelle Verschiebung auf den 19. oder 22.12.97. Eigentlich paßt der Termin für Belegschaftsversammlung am Ende der Adventszeit keinem, da vielfältige besondere Aufgaben in unserem christlichen Heim anstehen und auch privat besonders durch die weiblichen Mitarbeiter viele zusätzlichen Belastungen zu bewältigen sind. Warum muß der Termin so kurz vor Weihnachten sein?

-

Am 14.12.97 nach dem Gottesdienst informierte ich Herrn Riemen (Vorsitzender des Verwaltungsausschusses), daß Frau Klien und Herr Sartorius (beauftragte Unternehmensberater durch den Verwaltungsausschuß) ihre Arbeit aufgenommen haben. Nur mit dem Termin zur Belegschaftsversammlung gibt es Probleme.

-

Am 15.12.1997 fand durch mich eine Rücksprache mit Pfarrer Paul statt. Im gegenseitigen Einvernehmen wurde entschieden, daß vor Weihnachten keine Belegschaftsversammlung mehr stattfindet - nach dem 06.01.1998 haben wir alle Zeit der Welt, die neuen Aufgaben anzupacken.

1400 Uhr gab ich diese Information an Frau Klien weiter, welche sich den ganzen Tag in unserem Hause aufhielt. Sie nahm die Entscheidung mit nachfolgender sinngemäßer Bemerkung zur Kenntnis: Das Hausrecht hat der Heimleiter - somit kann er so entscheiden.

-

Am 17.12.1997 gab ich die getroffene Entscheidung mit Pfarrer Paul zur Frühstückspause allgemein bekannt. Sie fand allgemeine Zustimmung und Erleichterung.

1400 Uhr Bekanntgabe der Entscheidung zur Leitungssitzung.

Anschließend erfolgte ein Anruf des Herrn Sartorius wegen des abgesagten Termines zur Belegschaftsversammlung. Ich gab ihm zu verstehen, daß dies eine gemeinsame Entscheidung mit meinem Dienstvorgesetzten Herrn Pfarrer Paul war.

-

Am 19.12.97 erfolgte gegen Mittag ein Anruf von Herrn Riemen. Er war sehr ungehalten über den abgesagten Termin und drohte mit ernsthaften Konsequenzen für mich, wenn ich nicht am besten noch am gleichen Nachmittag eine Belegschaftsversammlung einberiefe. Die besondere Situation bezüglich des letzten Adventwochenendes für die Bewohner, Besucher und Mitarbeiter in unserem christlich orientierten Heim war für ihn kein Grund zur Absage des Termins für die genannte Belegschaftsversammlung.

Dabei erfuhr ich zum ersten Mal, daß der anberaumte Termin von Herrn Riemen angesetzt war. Der sofortige Versuch der Information an Pfarrer Paul scheiterte, da er nicht erreichbar war.

Ich kann dieses Auftreten gegen meine Person nicht nachvollziehen.

Über diese Situation habe ich umgehend unseren Generalvikar Stolpe und den Rechtsanwalt Herrn Rink informiert. Dabei gab mir der Generalvikar klar zu verstehen, daß Pfarrer Paul die Kompetenz zum Stoppen einer Entgleisung hat.


H.-J. Deibele“


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22.12.1997 - Der VA reagiert peinlich mit Weisung

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Von Bedeutung für den nachfolgenden Text ist erneut auch das Verständnis von „Arroganz(siehe Definition  „Arroganz).

(siehe auch 06.03.1998 - Verwaltungsausschuß nicht rechtskräftig laut Generalvikar Stolpe, „29.06.1999  ´Konfliktlösungskonzept´  mit Personalreferent Rink“, Hochstapelei - Ja oder Nein“)

Nicht Dank, sondern mit Hinweis auf den Verstoß von Dienstpflichten werden ihm personalrechtliche Konsequenzen durch den VA mit nachfolgendem Schreiben angedroht. Dieses Schreiben ist mit 22.12.1997 überschrieben; es wurde aber erst am 02.01.1998 zugestellt.

Nachfolgende Ausführungen sprechen für den fraglichen Wahrheitsgehalt und die mangelnde Kompetenz des Schreibens des Verwaltungsausschusses (VA) - insbesondere des Vorsitzenden Herrn Hans-Martin Riemen:

-

Es fehlt diesem Schreiben jede seriöse Form:

falsch sind:

* die Bezeichnung des Verwaltungsausschusses im Absender,

* die Bezeichnung des Pflegeheimes in der Anschrift,

* das Gremium „Personalausschuß“ gibt es für das Pflegeheim nicht,

es fehlen:

* so es ein Verweis ist, muß er als solcher überschrieben sein,

* Anrede des Heimleiters mit seiner Funktion,

-

Obwohl die unterschreibenden Herren Riemen und Thurau nicht bei der von ihnen angeführten Besprechung mit Pfarrer Paul anwesend waren, behaupteten sie, daß Pfarrer Paul der Veränderung des Versammlungstermines nicht zugestimmt hätte - dies ist fatal, aber diese Personen kennen offenbar keine normalen Umgangsformen.

-

Ein Pflegeheim „St. Marien“ kannte der Heimleiter nicht, so daß er auch bezüglich dieses Pflegeheimes keine Dienstpflichtverletzung begangen haben konnte.

-

Ebenfalls kannte der Heimleiter keinen „Verwaltungsausschuß für das Senioren- und Pflegeheim ´St. Elisabeth´“.

-

Dem Heimleiter ist auch kein für das Pflegeheim zuständiger „Personalausschuß“ bekannt, und somit ist es auch nicht verwunderlich, daß er von diesem keine Schreiben erhalten hat.

-

Es ist schon sehr verwunderlich, daß Herr Riemen nicht benannten Mitgliedern der MAV, hinsichtlich der Situations-Einschätzung für das Befinden der Belegschaft mehr glaubt als dem Heimleiter - und dies obwohl es mehr als genügend sachliche Gründe gibt, welche an sich schon keinen Zweifel an der richtigen Einschätzung des Heimleiters zulassen.

-

Schriftsatz von 1996 ist dem Heimleiter mit einem derartigen Inhalt ist nicht bekannt.

-

Wer hat ab diesem fragwürdigen Schreiben nach Auffassung des VA das Hausrecht? - Wer trägt in welchem Umfang die Verantwortung für das Pflegeheim? Wie sind die Haftungsfragen für das Pflegeheim geregelt?

usw.

Der Heimleiter hat diesen für den Verfasser peinlichen „Verweis“ nicht unterschrieben.

Daß noch nicht einmal der Name des Verwaltungsausschusses selbst und der des Pflegeheimes korrekt wiedergegeben wurde, spricht für die Inkompetenz des Verwaltungsausschusses. Offensichtlich haben die Bezeichnungen von Einrichtungen, Gremien und die Tätigkeitsfunktion von Personen einschließlich ihrer jeweiligen Kompetenzen und die Haftungsfrage Herrn Riemen bisher nicht interessiert - einzig sein persönliches Interesse, welches er noch nicht einmal in der Lage ist nachvollziehbar zu formulieren, gilt für ihn je nach Laune.

Doch Sachlichkeit ist nicht Polemik und somit Herrn Riemen fremd. Das peinliche Schreiben macht den Eindruck, als ob die einzelnen Abschnitte aus anderen Schreiben heraus ohne richtige Sinnübertragung abgeschrieben worden sind.

Es sei dem Leser stets bewußt, dass Herr Riemen und der gesamte Verwaltungsausschuß keine Legitimation für ihr Tun besaßen. All diese Unterlagen sind dem Caritasverband und dem Bischöflichen Ordinariat zugänglich gemacht worden - doch außer Entrüstung und Hilfe-Versprechungen kam keine glaubhafte Hilfe.


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„Katholisches Pfarramt „St. Maria“

 

Verwaltungsausschuß für das Senioren-

 

und Pflegeheim ´St. Elisabeth´

 

Springstraße 34

 

06366 Köthen /Anhalt

Köthen, den 22. Dezember 1997

 

 

Persönlich/Vertraulich

 

Herrn

 

Hans- Jürgen Deibele

 

Senioren- und Pflege-

 

heim ´St. Elisabeth´

 

Wallstraße 27

 

06366 Köthen/Anhalt

 

Sehr geehrter Herr Deibele,

Herr Riemen hat Sie mit Schriftsatz vom 19. November 1997 u.a. schriftlich darüber informiert, daß der Verwaltungsausschuß die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dierkes-Voosholz-Sandker mit der Erarbeitung einer zukunftsorientierten Organisationsstruktur und mit Beratungsdienstleistungen beauftragt hat.

Die Umsetzung Vor-Ort wird Herr Dierkes sowie Herr Satorius und weitere von ihm eingesetzte Berater vornehmen.

Sie wurden weiter darüber informiert, daß die Herren Dierkes und Satorius vom Verwaltungsausschuß beauftragt sind, Zeitpunkt und Durchführung der Beratungsdienstleistungen mit Ihnen direkt abzustimmen. Weiter hatte Sie Herr Riemen gebeten, den Verwaltungsausschuß, insbesondere auch bei Problemen aus Ihrer Sicht, zu informieren.

Wir müssen jetzt registrieren, daß eine für den 20. Dezember 1997 vorgesehene Personalversammlung von Ihnen untersagt worden ist. Die Untersagung der Versammlung erfolgte von Ihnen, ohne wie im Schriftsatz vom 19. November 1996 vorgesehen, hier eine Abstimmung mit dem Verwaltungsausschuß vorzunehmen.

Die vom Verwaltungsausschuß beauftragten Berater wurden damit bei der Durchführung Ihrer Beratungsaufgaben gehindert. Ihrer Aussage, wonach die Mehrzahl der Mitarbeiter die Versammlung auf einen späteren Zeitpunkt verschieben wollen, wird von Mitarbeiter-Vertretern widersprochen.

Auch Herr Pfarrer Paul hat einer Veränderung des Versammlungstermines nicht ausdrücklich zugestimmt und weiteren Klärungsbedarf gesehen.

Aus allem muß der Verwaltungsausschuß schließen, daß Sie die vom Verwaltungsausschuß beauftragten Berater bei der Durchführung ihrer Arbeit behindern.

Der Träger des Pflegeheimes ´St. Marien´, nämlich die Katholische Kirchengemeinde ´St. Maria´, wünscht aber ausdrücklich, daß die beauftragten Beratungsdienstleistungen für das Pflegeheim ´St. Marien´in jeder Hinsicht gefördert und von Ihnen unterstützt werden.

Falls Sie diese Vorgaben künftig nicht konsequent beachten, begehen Sie eine Dienstpflichtverletzung, und es lassen sich weitergehende personalrechtliche Maßnahmen nicht vermeiden.

Der Personalausschuß hatte Sie bereits mit Schreiben vom 09. September 1997 sowie mit Schreiben vom 02. Oktober 1997 zu von Ihnen veranlaßten Personalentscheidungen gerügt und Sie ausdrücklich angewiesen, personalpolitische Maßnahmen und bedeutende Personalaktivitäten nur noch in Abstimmung und mit Zustimmung des Verwaltungsausschusses vorzunehmen.

Wenn Sie weiterhin in so eklatanter Weise die Trägerinteressen vernachlässigen, zwingen Sie den Träger zu personalrechtlichen Konsequenzen. Der Träger behält sich vor, Mehraufwendungen für Beratungsdienstleistungen, die durch behindertes Verhalten oder fehlende Unterstützung entstehen, Ihnen in Rechnung zu stellen.

Der Verwaltungsausschuß nimmt Ihr Verhalten zum Anlaß, Ihre Weisungs- und Organisationsrechte gegenüber den vom Verwaltungsausschuß beauftragten Beratern einzuschränken. Sie sind als Heimleiter, und das gilt sinngemäß für alle Führungskräfte, nur noch berechtigt, die Beratungsdienstleistungen fördernden Aktivitäten zu unterstützen. Die Ablehnung von Aktivitäten ist nur noch mit Zustimmung des Verwaltungsausschusses möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Für den Verwaltungsausschuß

Riemen

Thurau

Ich habe den Verweis gelesen und verstanden.

Die Begrenzung meiner Weisungs- und Organisationsrechte gegenüber den vom Verwaltungsausschuß beauftragten Beratern werde ich beachten.

Köthen, den . . . . . . . „


Doch es sollte noch dicker kommen.

Offenbar galt längst das Motto: „Durchhalten um jeden Preis“ und „Je unverfrorener, desto größer sind die Chancen, daß sich kein übergeordnetes Gremium mit dem geschaffenen Unsinn auseinandersetzen will“. Ist dies erreicht, besteht die Chance, daß durch die übergeordneten Gremien der „Weg des geringsten Widerstandes“ gewählt wird - und dies könnte dann die Ausgrenzung der Mitglieder der Familie Deibele zur Folge haben.

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04.01.1998 - Gesprächsangebot von Bernadette und Dietmar Deibele

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Infolge der entstandenen Konfliktsituation mit der erkennbaren Absicht der Ausgrenzung von Familienmitgliedern der Familie Deibele boten meine Frau und ich dem Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses Herrn Hans-Martin Riemen ein Gespräch unter Führung eines neutralen Gesprächsführers mit Schreiben vom 04.01.1998 an. Für dieses Schreiben wurde mit Datum vom 05.01.98 der Empfang bestätigt.

=> Es hat keine Antwort auf dieses Schreiben gegeben! Warum nicht?


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Köthen, den 04.01.1998

Sehr geehrter Herr Riemen,


wir empfinden die derzeitige Beziehung zwischen Ihnen und der Heimleitung sowie zwischen Ihnen und uns als Arbeitnehmer weiterhin als angespannt. Dies stellt eine unausgeglichene Arbeitsgrundlage dar. Nach unserer Meinung hängt dies mit dem Schreiben der Mitarbeitervertretung vom 20.08.1997 zusammen.

Zum Finden eines besseren Miteinanders bitten wir Sie um ein Gespräch unter Führung eines neutralen Gesprächsleiters. Dazu hat sich auf unsere Anfrage hin Pfarrer Raimund Sternal, Rektor des Seminars für Gemeindepastoral in Magdeburg, bereit erklärt.

Wir bitten um Ihre Gesprächsbereitschaft und den Vorschlag eines Termines.

Mit freundlichem Gruß


B. Deibele ________ D. Deibele“



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05.01.1998 - dringende Anrufung der Schlichtungsstelle durch den Heimleiter

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Von Bedeutung für den nachfolgenden Text ist erneut auch das Verständnis von „Arroganz(siehe Definition  „Arroganz).

(siehe auch 06.03.1998 - Verwaltungsausschuß nicht rechtskräftig laut Generalvikar Stolpe, „29.06.1999  ´Konfliktlösungskonzept´  mit Personalreferent Rink“, Hochstapelei - Ja oder Nein“)

In gegenseitiger Abstimmung mit dem Caritasverband und dem Bischöflichen Ordinariat für das Bistum Magdeburg rief der Heimleiter des Pflegeheimes mit nachfolgendem Schreiben entsprechend dem geltenden Tarifrecht AVR die „Schlichtungsstelle des Bischöflichen Ordinariates Magdeburg“ an.

Der Heimleitung wurde zu diesem Zeitpunkt verschwiegen, dass diese Schlichtungsstelle nicht existierte. Sie sollte schließlich sogar erstmals nach dem Ausscheiden des Heimleiters aus gesundheitlichen Gründen infolge Mobbing zusammenkommen (nach über 1 Jahr der Anrufung).

(siehe u.a. , 02.07.1998 - Antwort des GV auf Anfrage  von Dietmar Deibele, 02.03.1998 - Anrufung der Mitglieder des Kirchenvorstandes, 22.04.1998 - Beleidigung und Verleumdung  vor Gericht  durch Rechtsanwalt Nothoff)

Unglaublich - aber wahr.

Das Mobbing gegen die Mitglieder der Familie Deibele nahm nachweislich nach diesem Schreiben zu. Warum?


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Senioren-Pflegeheim ´St. Elisabeth´

Köthen, den 05.01.1998

Wallstraße 27
D 06 366 Köthen
Tel. 03 496/41 00 - 0
Fax 03 496/41 00 - 90

. . .

Schlichtungsstelle des Bischöflichen Ordinariates Magdeburg
Max-Josef-Metzger-Str. 4
D 39 104 Magdeburg
Tel. 03 91/5 96 10
Fax 03 91/5 96 11 00

dringende Anrufung

der Schlichtungsstelle des Bischöflichen Ordinariates Magdeburg

Zwischen dem Verwaltungsausschuß (VA) des Senioren-Pflegeheimes ´St. Elisabeth´ Köthen und dem Heimleiter selbigen Pflegeheimes sind unzumutbare Spannungssituationen entstanden, welche die wirtschaftliche Führung des Heimes und somit die Absicherung einer qualitativen Pflege der Bewohner gefährden.

Als Heimleiter des Senioren-Pflegeheimes „St. Elisabeth“ Köthen bitte ich um die Aufnahme eines Schlichtungsverfahrens entsprechend den Regelungen der AVR §22.

Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses wurden vom Kirchenvorstand am 26.02.1997 bestimmt.

Seitdem gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen dem Verwaltungsausschuß und der Heimleitung zunehmend als konflikt- und spannungsreich. Dies begründet und äußert sich in nachfolgenden Punkten.

-

Der Verwaltungsausschuß fällt keine dringend erforderlichen Entscheidungen hinsichtlich der Herauslösung von fraglichen 100.000,- DM aus dem Sondervermögen Pflegeheim u.a.

-

Reagiert der VA unangemessen auf mündliche und schriftliche Behauptungen, obwohl deren Berechtigung trotz monatelanger Recherchen durch den Verwaltungsausschuß nicht bestätigt werden konnten, diese dagegen aber schlüssig von den betroffenen Personen widerlegt wurden.

-

Betreibt der VA Mobbing gegen leitende Angestellte mit unhaltbaren Verweisen und Abmahnungen und reagiert nicht auf die Aufforderung zur Rücknahme der Disziplinarmaßnahmen.

-

Ist der VA nicht zur Annahme der Handreichung durch leitende Mitarbeiter bereit, spricht nicht direkt mit den durch Schreiben angegriffenen Personen (nur einmal im Beisein der gesamten Heimleitung und zeitweise der Mitarbeitervertretung).

-

Verlängert der VA eine auf vier Monate begrenzte Streßphase (geplantes und erfolgreich erreichtes Ende dieser Phase war der 31.08.1997) zur Umsetzung der Pflegedokumentation auf EDV durch Nichtklärung der Probleme im Zusammenhang mit dem Schreiben der MAV vom 20.08.1997 an den Verwaltungsausschuß, so daß bis heute keine Entspannung im Betriebsklima eintreten konnte. Er nimmt somit billigend die Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter und somit der Qualität der Pflege im Pflegeheim in kauf.

-

Nimmt der VA nicht wahr, daß erforderliche StrukturVeränderungen bereits durchgeführt, eingeleitet oder aber von der Heimleitung bereits vorbereitet sind.

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Beginnt der VA jetzt, gegen den Willen der Heimleitung, mit der kostenpflichtigen Analyse der Betriebssituation durch die externen Berater Herrn Dierkes, Herrn Sartorius und Frau Klien. Somit belasten die Honorare von 3 Beratern zusätzlich das Budget des Heimes. (Die Honorare sind der Heimleitung zur kalkulativen Berücksichtigung nicht bekannt.)

-

Am Mittwoch, den 12.11.1997, fand in unserem Pflegeheim eine Belegschaftsversammlung auf Veranlassung des Verwaltungsausschusses statt. Bei dieser äußerte der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses, Herr Riemen, die Absicht zur Abschaffung der AVR und somit die Infragestellung aller Arbeitsverträge der ca. 70 Mitarbeiter des Heimes. Hierzu erfolgte keine vorherige Absprache mit der Heimleitung, die dazu keine Veranlassung sieht.

-

Auf schriftliche Anfragen aus dem Kummerkasten, welche unmittelbar am 05.12.1997, am 11.12.1997 und am 22.12.1997 an den Verwaltungsausschuß weitergeleitet wurden (siehe Anlage), reagiert er nicht und läßt die darin geäußerten Fragen ungelöst im Raum stehen.

-

Mit aller Macht (siehe Aktennotiz vom 22.12.1997 von H.-J. Deibele [siehe Anhang]), bis hin zu Drohungen, wollte der Verwaltungsausschuß durch Herrn Riemen die Realisierung einer Belegschaftsversammlung am 4. Advents-wochenende (20.12.97 1500 Uhr; Samstag nachmittag) gegen den Wunsch des Trägers, des Heimleiters und einer Vielzahl von Mitarbeitern durchsetzen, ohne die besondere Situation eines katholischen Pflegeheimes am letzten Adventswochenende in bezug auf die Bewohner, Angehörigen und der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen zu berücksichtigen (siehe auch Schreiben vom 22.12.1997 zur Belegschaftsversammlung mit Aussage des Trägers in der Anlage).

Mit Schreiben vom 22.12.1997 (siehe Anlage) werden dem Heimleiter wegen der Untersagung der Belegschafts-versammlung zu diesem Zeitpunkt rechtliche Konsequenzen angedroht (Zitat aus dem Schreiben vom 22.12.1997: ´Wenn Sie weiterhin in so eklatanter Weise die Trägerinteressen vernachlässigen, zwingen Sie den Träger zu personalrechtlichen Konsequenzen.´) Im zitierten Schreiben wird neben dem tatsächlichen Vorgang auch der Name des Heimes mit ´St. Marien´ mehrfach falsch wiedergegeben.

Infolge des geschilderten Verhaltens des Heimleiters werden ihm seine Weisungs- und Organisationsrechte gegenüber den vom Verwaltungsausschuß beauftragten Beratern drastisch eingeschränkt.

Haben die Berater nunmehr das Hausrecht? Können Berater mit derartigen Kompetenzen neutral und objektiv arbeiten?

-

Bei den derzeitig laufenden schwierigen, die Existenz des Heimes und somit unmittelbar auch die Arbeitsplätze von ca. 70 Mitarbeitern betreffenden Pflegesatzverhandlungen lehnte der Verwaltungsausschuß durch Herrn Riemen telefonisch am 02.01.1997 eine Mitarbeit ab.

-

Der Verwaltungsausschuß blockiert die Tatkraft der Heimleitung (z.B. wurden die Personalentscheidungen des Heimleiters eingeschränkt).

Der Verwaltungsausschuß ist somit bis jetzt überwiegend nicht oder destruktiv als Vorsitzender der Heimleitung tätig gewesen.

Er wird durch seine ausschließlich autoritäre und oftmals nicht nachvollziehbare Haltung gegenüber Mitarbeitern und Strukturen nicht der Verantwortung gegenüber dem Kirchenvorstand der katholischen Trägergemeinde gerecht, in dessen Auftrag er handelt.

Durch die Aktivitäten bei der Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes und der Pflegedokumentation auf EDV konnte durch die Heimleitung die zur ernsthaften Diskussion gestandene Entlassung von ca. 2/3 der Mitarbeiter der Pflege (somit 26 Mitarbeiter) infolge ihres Qualifizierungskonzeptes zu 100% verhindert werden. Die Qualität der Pflege ist sehr gut, das Heim steht auf wirtschaftlich soliden Füßen und die Qualität der Pflegekräfte bezüglich der EDV ist vorbildlich. Es liegen mehrere Anfragen von anderen Heimen zur Nutzung unserer Erfahrungen bei der EDV-Anwendung vor.

Wir sind eine katholische Einrichtung. Kann die Katholische Kirche zusehen, wie der Verwaltungsausschuß gegen christliche Grundprinzipien wie die Berücksichtigung und die Stärkung der Schwachen verstößt?

Sollten nicht Möglichkeiten bestehen, dem Verwaltungsausschuß den Mißbrauch von Kompetenzen zu untersagen? Dies könnte geschehen durch:

a)

Stornierung des Vorgesetztenstatusses des Verwaltungsausschusses bis zur Ergebnisvorlage eines Klärungsausschusses z.B. der Schlichtungsstelle des zuständigen Diözesancaritasverbandes,

b)

Aufhebung des Vorgesetztenstatusses des Verwaltungsausschusses und Umwandlung in einen Kontrollausschuß zur Vermeidung von Mißbrauch durch die Heimleitung.

c)

Aufhebung des Verwaltungsausschusses.

Die derzeitige Situation ist von wirtschaftlichem, menschlichem und christlichem Gedankengut aus betrachtet, unerträglich.

Fast alle Mitarbeiter, einschließlich der Heimleitung, haben alle Mehrleistungen und Probleme

-

während der Wende,

-

während des Um- und Neubaues,

-

während der Planung und der Einführung des neuen Pflegeversicherungsgesetzes (einschließlich der damit verbundenen Unsicherheiten),

-

und während der Einführung der Pflegedokumentation und deren Umsetzung auf EDV

als Gemeinschaft unter christlichen Aspekten gemeistert. Sie haben sich selbst durch ihre Leistungen bei Planung, Baubegleitung, Beseitigung von Bauschmutz und dem allgemein bedingten Mehraufwand infolge neuem Pflegeversicherungsgesetz, Pflegedokumentation mit EDV-Einführung in das jetzige Pflegeheim eingebracht und ihre Arbeitsexistenz daran gebunden. Die erforderlichen Entscheidungen wurden stets durch die Heimleitung mit dem Träger (Pfarrer der Trägergemeinde) abgestimmt.

Die Einzigen, die all die schwierigen Phasen nicht mit durchlebt haben und auch sonst nicht z.B. durch finanzielle Anteile gebunden, und schon gar nicht mit ihrer Arbeitsexistenz vom Wohl und Wehe des Pflegeheimes betroffen sind, sind alle Mitglieder des Verwaltungsausschusses - die derzeitigen Vorgesetzten.

Da dem Verwaltungsausschuß nicht an einer sachlichen Auseinandersetzung mit der Heimleitung über die anstehenden Probleme, welche unmittelbar auch die Arbeitsexistenz der Mitarbeiter betreffen, gelegen ist, bitten wir um Ihre Unterstützung im Interesse der 120 Heimbewohner und der 71 Mitarbeiter des Senioren-Pflegeheimes ´St. Elisabeth´.

Gern stellen wir Ihnen weitere Unterlagen, welche zur Verdeutlichung der Situation erforderlich sind, zur Verfügung.

Wir streben mit Ihrer Hilfe eine Klärung der geschilderten Situation im Interesse unserer Bewohner, der Mitarbeiter und des katholischen Trägers an. Wir möchten unserem Dienstleistungsauftrag in guter Qualität gerecht werden können.

Im Vertrauen auf Sie
Hochachtungsvoll



H.-J. Deibele
Heimleiter

Anlage:

Schreiben vom 01.12.1997 aus dem Kummerkasten (mit dem Protokoll zur Leitungssitzung vom 03.12.1997 am 05.12.1997 dem VA übergeben),

Anschreiben vom 11.12.1997 einschl. des Schreibens aus dem Kummerkasten,

Anschreiben vom 22.12.1997 einschl. der 3 Schreiben aus dem Kummerkasten,

Schreiben des Verwaltungsausschusses vom 22.12.1997 (unterschrieben von Herr Riemen und Herr Thurau),

Aktennotiz vom 22.12.1997 von H.-J. Deibele,

Schreiben vom 22.12.1997 an den VA zum Thema Belegschaftsversammlung mit Aussage des Trägers

Verteiler:

Vorsitzender des Kirchenvorstandes,

Verwaltungsausschuß


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07.01.1998 - Berufung von Dietmar Deibele zum stellvertretenden Heimleiter

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Mit nachfolgendem Schreiben wurde ich entsprechend meines Dienstvertrages zum Verwaltungsleiter und stellvertretenden Heimleiter durch den Heimleiter berufen. Dies spricht unzweifelhaft für das Vertrauen der amtierenden Heimleitung gegenüber meiner Person. Zu dieser Zeit führte ich im Auftrage der Heimleitung u.a. verantwortlich die laufenden Pflegesatzverhandlungen als wirtschaftliche Grundlage für das Pflegeheim. (Der sogenannte Verwaltungsausschuß wurde zur Mitarbeit bei den schwierigen Verhandlungen aufgefordert - was er ablehnte.)


Senioren - Pflegeheim ´St. Elisabeth´

Köthen, den 07.01.1998

Wallstraße 27

 

D 06 366 Köthen

 

( 03 496/41 00 - 0

 

Fax 03 496/ 41 00 - 90

 

. . .

 

Dietmar Deibele

 

Wallstraße 27

 

D 06 366 Köthen

 

. . .

 

Sehr geehrter Herr Deibele,


mit Wirkung vom 01.03.1998 scheidet die Mitarbeiterin Frau Traute Deibele aus dem Berufsleben aus. Damit wird ihre Dienststellung als Verwaltungsleiterin und stellvertretende Heimleiterin im Senioren-Pflegeheim ´St. Elisabeth´ frei.

Entsprechend des mit dem Träger der Einrichtung und Ihnen abgeschlossenen Dienstvertrag vom 17.05.1995 übernehmen Sie ab dem 01.03.1998 die Dienststellung als Verwaltungsleiter und stellvertretender Heimleiter mit allen Rechten und Pflichten.

Durch Ihre Qualifikation, Ihre Leistung und Mitwirkung bei allen wichtigen Entscheidungen innerhalb der Einrichtung seit Ihrer Arbeitsaufnahme bei uns bringen Sie die Voraussetzung zur Übernahme dieser Dienststellung mit. Ich erwarte von Ihnen eine gute Zusammenarbeit.


H.-J. Deibele
Heimleiter



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07.01.1998 - Bischof Leo Nowak wurde durch Heimleiter persönlich informiert

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Mit nachfolgendem Schreiben vom 08.01.1998 informierte der amtierende Heimleiter den Generalvikar Herrn Stolpe über sein persönliches Gespräch vom 07.01.1998 mit Bischof Leo Nowak und der Übergabe der Unterlagen hinsichtlich der „dringenden Anrufung der Schlichtungsstelle des Bischöflichen Ordinariates Magdeburg“. Unter anderem wird in diesem Schreiben darauf hingewiesen, daß die zweifelhaften Aktivitäten des Verwaltungsausschusses bereits zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Mitarbeitern geführt haben. Des weiteren bittet der Heimleiter um ein persönliches Gespräch mit dem Generalvikar - er erhielt hierauf keine Antwort. Warum?

Das Gespräch mit Bischof Leo Nowak ergab sich zufällig. Am Gespräch nahm zusätzlich nur noch ich teil. Im Anschluß war der Heimleiter wieder voll Hoffnung, da er über Jahre hinweg (insbesondere in den Jahren des umfangreichen Um- und Neubaues des Pflegeheimes) auf eine sehr gute Zusammenarbeit mit Bischof Leo Nowak zurückblicken konnte. Doch sein Vertrauen sollte auch von Bischof Leo Nowak schlimm mißbraucht werden.

Der Bischof Leo Nowak und der Generalvikar Herr Stolpe waren somit unzweifelhaft in Kenntnis der Unrechtsituation im katholischen Senioren-Pflegeheim ´St. Elisabeth´ in Köthen.

U.a. haben auch der ortsansässige katholische Pfarrer und Vorsitzende des Kirchenvorstandes Herr Pfarrer Paul (Empfang bestätigt am 07.01.1998) und der zuständige Personalreferent und Jurist Herr Rink (per Fax am 05.01.1998) eine Kopie der „dringenden Anrufung der Schlichtungsstelle ...“ vom 05.01.1998 durch den Heimleiter erhalten. Somit waren alle dem Heimleiter bekannten zuständigen übergeordneten Gremien durch ihre verantwortlichen Personen informiert.

Daß all diese Gremien und Personen hinsichtlich ihrer Dienstpflichten versagen sollten, war zu diesem Zeitpunkt nicht nur für mich unvorstellbar.


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Senioren - Pflegeheim ´St. Elisabeth´
Wallstraße 27
D 06 366 Köthen
Tel. 03 496/41 00 - 0
Fax 03 496/ 41 00 - 0

. . .

Köthen, den 08.01.1998

Bischöfliches Ordinariat Magdeburg
z.Hd. des Generalvikars Stolpe
Max-Josef-Metzger-Str. 4
D 39 104 Magdeburg

. . .

 

Sehr geehrter Herr Generalvikar Stolpe,

am 07.01.1998 waren wir im Bischöflichen Ordinariat Magdeburg. Wir wollten Ihnen ein Schreiben mit der ´dringenden Anrufung der Schlichtungsstelle des Bischöflichen Ordinariates Magdeburg´ übergeben und um Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bitten. Statt Ihrer, da Sie außer Haus waren, hatte Bischof Leo Nowak dankenswerter Weise Zeit für uns erübrigen können. Er hörte sich kurz unsere Problemsituation an und versprach, die Unterlagen an Sie weiterzuleiten. Da wir um die vielen Problemfelder während Ihres täglichen Dienstes wissen, legen wir diesem Schreiben dennoch einen Abzug der Anrufung der Schlichtungsstelle bei.

Das Verhalten des Verwaltungsausschusses (VA) zeigt, daß er grundlegende christliche Werte nicht zu würdigen weiß. Dies zeigt sich darin, daß:

-

der VA, z.B. im Umgang mit einem Verleumdungsschreiben der Mitarbeitervertretung (MAV) vom 20.08.1997, sich gegenüber den angegriffenen Personen nicht fair verhält. Trotz monatelanger Recherchen konnte der Inhalt des Schreibens nicht bestätigt werden.

-

der VA bei der Erteilung von unhaltbaren Verweisen und Abmahnungen gegen leitende Angestellte auf erfolgten Antrag keine Anzeichen zur Rücknahme und somit Korrektur zeigt,

-

daß der VA trotz Einladung zu keinen Veranstaltungen (z.B. Adventsfeierlichkeiten) im Pflegeheim erscheint, um sich ein Bild vor Ort zu machen,

-

daß der VA wirtschaftliche Entscheidungen, wie die Bindung von 3 Beratern, ohne Abstimmung der Möglichkeiten und der Erfordernisse mit der Heimleitung bindet. Dies stellt eine fragliche zusätzliche finanzielle Belastung ausgerechnet zum Zeitpunkt der anstehenden Pflegesatzverhandlungen dar (nicht einmal die Honorarhöhen sind zur kalkulativen Berücksichtigung der Heimleitung und dem ortsansässigen Pfarrer bekannt).

-

daß der VA die Weisungsbefugnis des Heimleiters mit falschen Begründungen mit dem Schreiben vom 22.12.1997 (siehe Anlage zum Schreiben ´dringende Anrufung der Schlichtungsstelle ...´ vom 05.01.1998) soweit einschränkt, daß die ´Weisungs- und Organisationsrechte´ des Heimleiters unter denen der Berater des Verwaltungsausschusses liegen. Wie soll der Heimleiter mit diesen Einschränkungen eventuellen Schaden für die Bewohner, Mitarbeiter und die gesamte Einrichtung entsprechend seines Dienstvertrages des katholischen Trägers abwenden können?

-

daß der VA aus unserer Sicht völlig unverständlich am 4. Adventswochenende (Samstag 1500 ) mit aller Macht bis hin zu Drohungen gegen den Heimleiter eine Belegschaftsversammlung durchführen wollte. Sowohl der ortsansässige Pfarrer, die Heimleitung und eine Vielzahl der Mitarbeiter waren aus dem Bewußtsein der Anstellung in einem katholischen Pflegeheim gegen eine Belegschaftsversammlung zu diesem Zeitpunkt der Hinführung auf den ´Heiligen Abend´, der besonderen Situation für die Bewohner und Angehörigen und der besonderen Belastungssituation der Mitarbeiter. Und gerade wegen dieser Haltung des Heimleiters zum Grundanliegen des katholischen Trägers entsprechend des Heimkonzeptes und auch der Satzung des Verwaltungsausschusses werden ihm die zuvor benannten Kompetenzen derartig eingeschränkt.

Besonders der zuletzt genannte Sachverhalt verdeutlicht uns das fehlende Verständnis und die fehlende Bereitschaft zum Verständnis für die christlichen Grundwerte als Arbeitsgrundlage in unserem katholischen Pflegeheim, denn das Schreiben des VA vom 22.12.1997 wurde nach erfolgtem Hinweis durch den Heimleiter über die

Besonderheit der Adventszeit am 02.01.1998 dem Heimleiter zugestellt. Der Verwaltungsausschuß wird somit in eklatanter Weise nicht dem ihm von der katholischen Trägergemeinde übergebenen Dienstauftrag gerecht.

Die andauernden nicht nachvollziehbaren Handlungsweisen des Verwaltungsausschusses führen bereits zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Mitarbeitern.

Sehr geehrter Herr Generalvikar - durch das Auftreten unseres Verwaltungsausschusses sehen wir eine starke Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit der 70 Mitarbeiter und somit eine Gefährdung der Pflegequalität für unsere 120 Bewohner gegeben. Im Interesse der 120 hilfebedürftigen Bewohner und der 70 Mitarbeiter des Senioren-Pflegeheimes ´St. Elisabeth´ bitten wir um Ihre Unterstützung und einen Termin zum persönlichen Gespräch.

Die Umwandlung des VA in einen ´Beirat´ halten wir für eine Lösung der Probleme.

Gern stellten wir Ihnen weitere Unterlagen, welche zur Verdeutlichung der Situation erforderlich sind, zur Verfügung.

Wir streben mit Ihrer Hilfe eine Klärung der geschilderten Situation im Interesse unserer Bewohner, der Mitarbeiter und des katholischen Trägers an. Wir möchten unserem Dienstleistungsauftrag in guter Qualität gerecht werden können.

Im Vertrauen auf Sie

Hochachtungsvoll


H.-J. Deibele
Heimleiter

Anlage:

Schreiben vom 05.01.1998 ´dringende Anrufung der Schlichtungsstelle des Bischöflichen Ordinariates Magdeburg´,

Verteiler:

Vorsitzender des Kirchenvorstandes “


Die Sekretärin im katholischen Pfarrhaus bestätigte am 08.01.1998 den Eingang dieses Schreibens.


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12.01.1998 - Pfarrer Paul reagiert und Heimleiter erleidet Zusammenbruch

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Von Bedeutung für den nachfolgenden Text ist erneut auch das Verständnis von „Arroganz(siehe Definition  „Arroganz).

(siehe auch 06.03.1998 - Verwaltungsausschuß nicht rechtskräftig laut Generalvikar Stolpe, „29.06.1999  ´Konfliktlösungskonzept´  mit Personalreferent Rink“, Hochstapelei - Ja oder Nein“)

Ohne ein Wort zu den sachlich nachvollziebar um Hilfe ersuchenden Schreiben des Heimleiters zu sagen (nachweislich hat er diese zu diesem Zeitpunkt bereits erhalten), erhält der Heimleiter nachfolgendes Schreiben des Trägers in Person des katholischen Pfarrer Paul. Aus diesem geht hervor, daß dieser wider besseren Wissen zu diesem Zeitpunkt dem Verwaltungsausschuß eine „rechtskräftige“ Handlungsgrundlage zuspricht (siehe auch: „Sinn von Regelwerken“, „Gesetz über die Verwaltung des Kirchenvermögens im Bistum Magdeburg“ und Hochstapelei - Ja oder Nein“). Dieser bewußte Verstoß, wider besseren Wissen gehandelt zu haben, geht in diesem Schreiben aus dem Verweis auf das „Kirchenvermögensgesetz“ hervor. Somit war dem katholischen Pfarrer Paul dieses Gesetz inhaltlich bekannt und er mußte um die erforderliche nichtvorhandenekirchenaufsichtliche Genehmigung“ für den Verwaltungsausschuß infolge genau dieses Gesetzes gewußt haben. (Hochstapelei - Ja oder Nein“) Dem Heimleiter hingegen war dieses Gesetz laut eigener Aussage noch immer nicht zugänglich. Es sollten noch Monate vergehen, bis er dieses Gesetz endlich einsehen konnte.

Welch unglaublichen Vertrauensbruch der katholische Pfarrer Paul hiermit beging wird deutlich, wenn der Leser bedenkt, daß:

-

Pfarrer Paul sich bis dahin nicht nach dem Vermögensgesetz in der bestehenden Konfliktsituation verhalten hat,

-

Pfarrer Paul dem Heimleiter das „Vermögensgesetz“ vorenthalten hat, so daß dieser es nicht kannte,

-

Pfarrer Paul mindestens wöchentlich (außer bei Krankheit und Urlaub u.ä.) die aktuellen Probleme und Geschehnisse im Pflegeheim mit dem Heimleiter abgesprochen und abgestimmt hatte (einschließlich hinsichtlich der fraglichen Absicht des Verwaltungsausschusses zu einer Belegschaftsversammlung am 4. Adventswochenende des vergangenen Jahres),

-

dieses Gesetz somit zwingend dem Kirchenvorstand bekannte sein mußte, da Pfarrer Paul der Vorsitzende des Kirchenvorstandes war,

-

somit mußte auch der Verwaltungsausschuß (VA) um dieses Gesetz und um die eigene Unrechtmäßigkeit gewußt haben, da mehrere Mitglieder des VA auch Mitglieder des Kirchenvorstandes waren,

-

der Vorsitzende des Kirchenvorstandes „... im Auftrag des Verwaltungsausschusses ...“ dieses Schreiben fertigte. Somit vom katholischen Pfarrer Paul (Vorsitzender des Kirchenvorstandes) der Verwaltungsausschuß ihm gegenüber als weisungsberechtigt angesehen wurde.

-

es wird auf einen nicht benanntenAnlaß“ für dieses Schreiben verwiesen - warum wird der sogenannte „Anlaß“ verschwiegen?

-

Pfarrer Paul noch in der gerade vergangenen Weihnachtszeit zu der stellvertretenden Heimleiterin und Ehefrau des Heimleiters sinngemäß sagte: Er wisse darum, daß ihr Mann infolge des psychischen Druckes durch den Verwaltungsausschuß krank geworden sei. Der katholische Pfarrer Paul somit um die angeschlagene Gesundheit des Heimleiters wußte.

usw.

Für mich ist dies noch aus heutiger Sicht unfaßbar. Auch scheinbar seriöse Schreiben verlieren bei näherer Betrachtung diesen Charakter.

Beim Lesen dieses Schreibens in einer Tagungspause auf einer Dienstreise am 15.01.1998 brach der Heimleiter mit dem  Verdacht auf Herzinfakt  zusammen (was durch den herbeigerufenen Rettungsdienst auf dem Notarzteinsatzprotokoll festgehalten wurde).


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Katholische Kirchengemeinde ´St. Maria´
Springstr. 34
D 06 366 Köthen

Persönlich/Vertraulich

Herrn
Hans-Jürgen Deibele
Senioren-Pflegeheim ´St. Elisabeth´
Wallstr. 27
06366 Köthen

Köthen, 12.01.1998

. . .

Sehr geehrter Herr Deibele,

ich habe Anlaß, Sie auf folgendes hinzuweisen:

Gemäß §1 des Kirchenvermögensgesetzes verwaltet der Kirchenvorstand das Vermögen der Kirchengemeinde und vertritt diese. Zum Vermögen der Kirchengemeinde gehört das Sondervermögen Senioren-Pflegeheim ´St. Elisabeth´. Der Kirchenvorstand hat in seiner Sitzung am 10.April 1997 in einer Satzung verbindliche Vorgaben zur Verwaltung des Sondervermögens gemacht. Ich verweise insbesondere auf §11 - Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses und §12 - Heimleitung.

Der Verwaltungsausschuß hat gemäß §11 Abs. 1 der Satzung eine Dienst- und Geschäftsanweisung für die Einrichtungsleitung und für Mitarbeiter des Senioren-Pflegeheimes ´St. Elisabeth´ am 10.April 1997 erlassen. Auch die Dienst- und Geschäftsanweisung wurde dem Kirchenvorstand zur Kenntnis gegeben und von ihm ausdrücklich gebilligt.

In meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Kirchenvorstandes und im Auftrag des Verwaltungsausschusses weise ich Sie hiermit nochmals ausdrücklich darauf hin, daß sowohl die in der Satzung als auch in der Dienst- und Geschäftsanweisung vorgegebenen Regelungen von Ihnen bei Ihrer Arbeit als Heimleiter konsequent zu beachten sind. Soweit der Verwaltungsausschuß gemäß §11 Abs. 3 Rechtshandlungen, insbesondere in Personalfragen, von seiner Zustimmung abhängig gemacht hat, so findet das meine ausdrückliche Zustimmung als Vorsitzender des Kirchenvorstandes. Ebenfalls meine ausdrückliche Zustimmung finden die Untersuchungen von Herrn Wirtschafttsprüfer Dirkes und dem Unternehmensberater Herrn Satorius zur Effizienz und Organisationsstruktur unseres Senioren-Pflegeheimes. Ich erwarte von Ihnen, daß Sie die Arbeit der Berater mit Ihrer ganzen Kraft unterstützen.

Eine Kopie der Satzung für das Senioren-Pflegeheim ´St. Elisabeth´ sowie eine Kopie der Dienst- und Geschäftsordnung für die Einrichtungsleitung und für Mitarbeiter des Senioren-Pflegeheimes habe ich zu Ihrer Kenntnisnahme noch einmal diesem Schreiben beigefügt. Ich darf Sie bitten, mit der Kenntnisnahme und die künftige Beachtung dieser Vorgaben noch einmal schriftlich zu bestätigen.

Des weiteren bitte ich Sie, Satzung sowie die Dienst- und Geschäftsordnung auch den übrigen im Beschäftigungsverhältnis zum Senioren-Pflegeheim ´St. Elisabeth´ stehenden Mitgliedern der Familie Deibele zur Kenntnis zu geben.

Mit freundlichen Grüßen


Pfarrer Paul
Vorsitzender des Kirchenvorstandes“


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