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08.1998 bis 12.1998 zu „konkreter Konflikt“

leer, Kirche, Mobbing

Subsidiaritätsprinzip

Verhalten heutiger Nachfolger Christi?, Kirche, Mobbing

Bischof & Verantwortung,
Glaubwürdigkeit

Hexen-
verfolgung

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Sinn der Verantwortung

Wortbedeutung:
Ganove, Betrug,
Anarchie, Heuchelei,
Verrat, Mafia, Staatsfeind

moderne Götzen, Kirche, Mobbing

Falsche
Rechtssicherheit

Kirche, Mobbing

Hierarchie  und  Loyalität    <>    Untertan- und/oder  Täter-Verhalten.

Inhalt:

21.09.1998 Uwe Knöfler wendet sich an Bischof Leo Nowak

01.10.1998 - Bewerbung von Bernadette Deibele zur Pflegedienstleiterin

02.10.1998 - Der Generalvikar antwortet Uwe Knöfler

15.10.1998 - Der ehemalige Heimleiter wendet sich an Bischof Leo Nowak

20.10.1998 - Bischof Leo Nowak antwortet dem ehemaligen Heimleiter und greift ein

26.11.1998 - Fehlerhafte „Kirchenaufsichtliche Genehmigung“

12.12.1998 - Beschwerde über Willkür durch Bischöfliches Ordinariat von Uwe Knöfler



21.09.1998 - Uwe Knöfler wendet sich an Bischof Leo Nowak

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bischof leo nowak
WORT <> TAT

Bischof Gerhard Feige
Bischof von „Absurdistan oder
absurder Bischof !?

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Herr Uwe Knöfler fragt nach der  Zivilcourage  des  Bischofs Leo Nowak  und  seiner kirchlichen Angestellten.

„In meinen Augen ist das bisherige Vorgehen und die weitergehenden Absichten der genannten Herren im Schreiben von Frau Traute Deibele vom 02.03.1998 bezüglich der Konfliktsituation im Senioren - Pflegeheim „St. Elisabeth“ längst im Sinne der Bestimmungen der „Verwaltung des Kirchenvermögens im Bistum Magdeburg“ als  „unkirchlich“  zu werten. Für mich schließen sich Verleumdung, Erpressungsversuche, Beleidigungen, Lügen usw. mit kirchlichem Verhalten gegenseitig aus. Dem Generalvikar sind die negativen Aktivitäten bekannt.  Er kann die betreffenden Personen aus dem Kirchenvorstand entfernen.  Christliche Werte leben, heißt auch sich für sie einsetzen und darauf zu achten, daß nicht im Namen Christi  Mißstände auf- und ausgebaut  werden.

Von den Laien wird Zivilcourage gefordert. Wo bleibt die Courage der kirchlichen Angestellten!?“

Doch wie unglaublich ihm geantwortet wurde, können Sie unter „02.10.1998 - Der Generalvikar antwortet Uwe Knöfler“ nachlesen.

Herr Uwe Knöfler hat mir nachfolgendes Schreiben vom 21.09.1998 an Bischof Leo Nowak zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.


Uwe Knöfler
. . .

Bischöfliches Ordinariat
Bistum Magdeburg
z.Hd. Bischof Nowak
Max-Josef-Metzger-Str. 4
39104 Magdeburg

21.09.1998

Sehr geehrter Herr Bischof Nowak,

anbindend an mein Schreiben vom 16.02.1998 an Sie möchte ich erneut auf Sie bezüglich der Konfliktsituation im Senioren - Pflegeheim „St. Elisabeth“ zugehen.

Mit einem Scheiben vom 25.02.1998 antwortete mir in Ihrem Auftrag der Generalvikar Herr Stolpe.

In der Familie, in jedem kleinen Betriebsbereich usw. ist es üblich, daß bei strittigen Situationen beide Seiten gemeinsam, möglichst in Gegenwart einer neutralen Seite, an einen Tisch kommen und den Konflikt beheben versuchen. Dies hat nach meiner Auffassung einen berechtigten und sich bewährenden Sinn. Warum ist dieses gemeinsame klärende Gespräch immer noch nicht zustande gekommen?

Der Generalvikar Herr Stolpe schreibt mir, daß ich mich einseitig informiert hätte, wohingegen er auch die andere Seite einbezogen hätte. Letzteres mag stimmen, aber warum mißt er offensichtlichen Lügen, Beleidigungen, Verleumdungen, Rufschädigung und Schädigung des Ansehens einer Pflegeeinrichtung und der katholischen Kirche usw. derartig viel Rücksicht bei, daß er nicht entsprechend seiner Möglichkeiten eingreift und es noch nicht einmal zu einem klärenden Gespräch aller Seiten kommt? Er steht dem örtlichen Pfarrer und dem Kirchenvorstand als Vorgesetzter vor.

Ihm liegen die meisten Unterlagen über den Konfliktfall vor. Aus diesen geht z.B. zweifelsfrei hervor:

-

Gegen die Familie Deibele bestehen keine sachlich nachvollziehbaren Vorwürfe. Wenn überhaupt, dann werden stets Behauptungen lediglich mit Behauptungen erklärt.

-

Ihnen ist das Schreiben von Frau Traute Deibele vom 02.03.1998 an die Mitglieder des Kirchenvorstandes bekannt. Jedem einzelnen Mitglied des Kirchenvorstandes wurde dieses Schreiben zugestellt. In diesem werden unglaubliche Verstöße einiger Mitglieder des Kirchenvorstandes und des katholischen Pfarrer Pauls aufgeführt. U.a. wird Frau Traute Deibele durch den Pfarrer Paul, die Mitarbeitervertretung und Mitglieder des Kirchenvorstandes nicht nachvollziehbar schwer beleidigt.

Bis heute hat Frau Traute Deibele noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung erhalten. Von einer Bearbeitungsabsicht oder gar einem Bearbeitungsstand ist ebenfalls nichts bekannt.

-

Im Anschluß an das zuvor genannte Schreiben hat die Mitarbeitervertretung u.a. gegenüber der Hauptfürsorgestelle im fraglichen Kündigungsverfahren gegen Herrn H.-J. Deibele schriftlich nachweisbar gelogen.

-

Frau B. Deibele wurde nicht nachvollziehbar angegriffen und sollte auf unglaubliche Art und Weise als Wohnbereichsleiterin abgelöst werden.

-

Gegen Herrn D. Deibele wurden im Kündigungsverfahren unglaubliche Beleidigungen schriftlich nachweisbar ausgesprochen.

-

Zweckgebundene Gelder der Bewohner werden durch Pfarrer Paul und die Herren Northoff, Riemen und Turau für einen unsinnigen Rechtsstreit ohne Rechtsgrundlage verschwendet. Darunter leiden letztlich auch die Bewohner, die Mitarbeiter, die Familienangehörigen und der betroffene Dietmar Deibele - ganz zu schweigen davon, daß das Ansehen des Pflegeheimes und der Kirche in der Öffentlichkeit einen unermeßlichen Schaden nimmt.

Am 15.09.1998 äußerte der verhandlungsführende Arbeitsrichter im Rechtstreit D. Deibele gegen Kirchengemeinde „St. Maria“ Köthen, daß die fristlose und fristgemäße Kündigung gegen D. Deibele nichtig sind. Herr Northoff erwiderte daraufhin, daß in diesem Falle gegen D. Deibele erneut eine Kündigung ausgesprochen werden würde. Vorsorglich würde für diese Kündigung die Zustimmung des Generalvikars eingeholt werden.

In meinen Augen ist das bisherige Vorgehen und die weitergehenden Absichten der genannten Herren im Schreiben von Frau Traute Deibele vom 02.03.1998 bezüglich der Konfliktsituation im Senioren - Pflegeheim „St. Elisabeth“ längst im Sinne der Bestimmungen der „Verwaltung des Kirchenvermögens im Bistum Magdeburg“ als „unkirchlich“ zu werten. Für mich schließen sich Verleumdung, Erpressungsversuche, Beleidigungen, Lügen usw. mit kirchlichem Verhalten gegenseitig aus. Dem Generalvikar sind die negativen Aktivitäten bekannt. Er kann die betreffenden Personen aus dem Kirchenvorstand entfernen. Christliche Werte leben, heißt auch sich für sie einsetzen und darauf zu achten, daß nicht im Namen Christi Mißstände auf- und ausgebaut werden.

Von den Laien wird Zivilcourage gefordert; wo bleibt die Courage der kirchlichen Angestellten? Warum wird nicht entsprechend der vorhandenen Möglichkeiten entschieden gegen das nachweislich bestehende Unrecht seit über einem Jahr vorgegangen? Nunmehr hat das zivile Recht das Unrecht gegen D. Deibele bestätigt. Für die kirchlichen Vertreter besteht nunmehr eine neue Chance - basierend auf einem neutralen Urteil - einzugreifen und den Eiterherd zu entfernen.

Mit freundlichem Gruß


Uwe Knöfler



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01.10.1998 - Bewerbung von Bernadette Deibele zur Pflegedienstleiterin

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Mit nachfolgendem Schreiben bewarb sich Frau Bernadette Deibele auf die intern ausgeschriebene Stelle der Pflegedienstleiterin, obwohl ihr diese bereits vom Kirchenvorstandsvorsitzenden Herrn Pfarrer Paul zum Zeitpunkt ihres Dienstvertragsabschlusses und in Voraussetzung für ihre Arbeitsaufnahme fest zugesagt worden war. Diese Zusage bestätigten auch das Heimleiterehepaar zum Zeitpunkt des Dienstvertragsabschlusses. Die erfolgte Ausschreibung war bereits ein Wortbruch des katholischen Pfarrer Pauls. - Doch was gilt schon das Wort von Pfarrer Paul?

Frau Bernadette Deibele brachte damit auch zum Ausdruck, daß sie trotz des erfolgten skrupellosen und absurden Mobbings gegen ihren Mann, ihre Schwiegereltern und sie selbst sich den Aufgaben als PDL unter den gegebenen Umständen im Vertrauen auf ihren katholischen Glauben und ihr eigenes Leistungsvermögen stellen wollte.

Sie sollte nie eine faire Chance bekommen. Statt dessen wurde sie starkem Mobbing bis hin zum gesundheitlichen Zusammenbruch ausgesetzt. - W_A_R_U_M_!?

(Siehe u.a. „09.06.1999 - Bernadette Deibele wendet sich an die Schlichtungsstelle - Mobbing nimmt zu; „06.07.1999 - Widerspruch von Bernadette Deibele gegen die Abmahnung vom 30.06.99“)


Bernadette Deibele

Trebbichau a. d. Fuhne, den 01.10.1998

. . .

 

Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“

 

Wallstraße 27

 

06 366 Köthen

 

. . .

 

Bewerbung zur Pflegedienstleitung

Sehr geehrte Damen und Herren,

anläßlich Ihres Aushanges im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ bewerbe ich mich um die Stelle der Pflegedienstleitung.

Seit 1993 bin ich beruflich als Altenpflegerin tätig und arbeitete sowohl im ambulanten als auch seit 1995 im stationären Bereich. Seit Oktober 1997 leite ich einen der vier Wohnbereiche unseres Heimes.

Entsprechend der Absprache mit Herrn Pfarrer Paul als dem Vertreter des Trägers und dem damaligen Heimleiter vor dem Abschluß meines Arbeitsvertrages, daß ich in Nachfolge von Frau Lichtner die Pflegedienstleitung übernehmen werde, wurde ich im Rahmen des Personalbedarfs des Senioren-Pflegeheimes „St. Elisabeth“ zur berufsbegleitenden Qualifizierung delegiert. Diesen Lehrgang „Die Leitung eines Pflegedienstes im ambulanten sozialpflegerischen Dienst, in der teilstationären und stationären Altenhilfe“ konnte ich im Mai 1998 erfolgreich abschließen. Das Zeugnis dazu, ein Lebenslauf und weitere Unterlagen liegen in meiner Personalakte im Heim vor.

Entsprechend der vorgegebenen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sehe ich die vorrangige Aufgabe der Pflegedienstleitung darin, den Pflegedienst zukunfts- und teamorientiert so zu leiten,

-

daß für die Bewohner des Hauses christliche Nächstenliebe spürbar wird,

-

daß anhand des Leitbildes und Pflegekonzeptes qualitativ hochwertige Pflege (auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten) geleistet wird,

-

daß die MitarbeiterInnen konstruktiv, kreativ und kompetent zum Wohle der Bewohner arbeiten können,

-

daß gesetzlich mögliche Unterstützungen aller Art zum Nutzen der Bewohner und MitarbeiterInnen ausgeschöpft werden.

Ein weiteres wichtiges Anliegen ist eine gute, konstruktive Zusammenarbeit mit den anderen Bereichen des Hauses. Einer Nutzung von hilfreicher Technik (u.a. Einsatz von EDV) zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben stehe ich aufgeschlossen gegenüber.

Die Werte des Leitbildes werde ich mittragen und vermitteln, da ich Mitglied der katholischen Kirche und aktives Gemeindemitglied bin und Tag für Tag mein Leben unter Gottes Führung und Willen stelle.

Mit freundlichem Gruß



Bernadette Deibele “



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02.10.1998 - Der GV antwortet Uwe Knöfler

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Herr Uwe Knöfler hat mir nachfolgendes Antwortschreiben vom 02.10.1998 des Generalvikars Herrn Stolpe zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.

Hinsichtlich dieses Antwortschreibens bleiben viele Fragen offen:

Obwohl das Ergebnis des redlichen Bemühens der Herren Jorgol und Rink (im Auftrag des GV) im Gespräch mit dem Kirchenvorstand „... mehr als unbefriedigend.“ war, sieht der GV keine Möglichkeit des korrigierenden Handelns.

Welche Einschätzung erachtet er denn als ausreichend entsprechend des VermG $22 „Einsichts- und Beanstandungsrecht“ und $23 „Eingriffsrecht“, seine Pflichten als zuständige Bischöfliche Aufsichtsbehörde wahrzunehmen? Gibt es eine negativere verbale Einschätzung?

Entsprechend des VermG $23 „Eingriffsrecht“ Punkt (4) kann der Bischof den Kirchenvorstand auflösen, wenn dieser „... wiederholt gröblich seine Pflicht ...“ verletzt.

Herr Uwe Knöfler sprach von „...Verleumdung, Erpressungsversuche, Beleidigungen, Lügen usw.“ - sind dies keine wiederholten groben Verstöße !?

Was fällt denn unter groben Verstoß des Kirchenvorstandes?

Das Angebot zu einem vermittelnden Gespräch machte der GV nicht „... am Ende des vergangenen Jahres ...“, sondern am 05.03.1998 (siehe „05.03.1998 - Verwaltungsausschuß nicht rechtskräftig laut Generalvikar Herrn Stolpe“). Im Schreiben vom 06.03.1998, welches das Gespräch vom 05.03.1998 wiedergibt, steht: „Ich nehme hiermit Ihr Angebot an.Auf dieses Schreiben erhielt ich keine Antwort - Warum?

Zu dieser Zeit war kein Arbeitsgerichtsverfahren anhängig - Wie kommt der GV zu seiner diesbezüglichen falschen Aussage?

Im geltenden Tarifrecht AVR §22 „Schlichtungsverfahren“ Punkt (4) steht: „Die Behandlung eines Falles vor der Schlichtungsstelle schließt die fristgerechte Anrufung des Arbeitsgerichtes nicht aus.“ Somit war ich als Arbeitnehmer entsprechend der geltenden Fristen zur Anrufung des Arbeitsgerichtes gezwungen, um meine Ansprüche nicht zu verlieren. Wieso „... mußte ...“ der GV wegen der Anrufung des Arbeitsgerichtes zu einem späteren fristgerechten Zeitpunkt  seine von ihm angebotene Gesprächsvermittlung ablehnenDie AVR macht keinen Sinn, wenn die Verhinderung bzw. Beendigung einer Gerichtsverhandlung durch Schlichtung nicht möglich ist.

Es ergibt sich, daß jeder Satz der Begründung durch den GV ausschließlich Fragen aufwirft und keine Antworten gibt.

Der Generalvikar hatte mit diesem Schreiben keine glaubhafte Antwort auf den diesem zugrunde liegenden Anfragen gegeben, statt dessen hat er seine Fähigkeit für sein Amt selbst erneut in Frage gestellt - doch es sollte noch viel schlimmer kommen.


Bistum Magdeburg

Max-Josef-Metzger-Str. 1

Bischöfliches Ordinariat

39104 Magdeburg

- Generalvikar -

Telefon: (0391)5961-130

 

Telefax: (0391)5961-101

Herrn

 

Uwe Knöfler

 

...

Magdeburg, 02.10.1998

Sehr geehrter Herr Knöfler!

Ihr Schreiben vom 21.09.1998 hat mir unser Bischof zur weiteren Bearbeitung gegeben.

Die ganze Verfahrensweise zwischen dem Kirchenvorstand von Köthen und der Familie Deibele gefällt weder dem Bischof noch mir! Um eine menschliche erträgliche Lösung zu erreichen, habe ich Herrn Caritasdirektor Jorgol und auch Herrn Rink beauftragt, mit dem Kirchenvorstand zu reden. Sie haben sich redlich darum bemüht. Das Ergebnis ist mehr als unbefriedigend.

Ihre Meinung, ich könne so ohne weiteres Leute aus dem Kirchenvorstand ´entfernen´, entspricht nicht der Realität.

Im Gespräch mit der Familie Deibele am Ende des vergangenen Jahres habe ich angeboten, zwischen der Familie Deibele und dem Kirchenvorstand ein vermittelndes Gespräch zu führen, wenn ich von der Familie Deibele darum gebeten werde. Sie haben lieber den Rechtsweg zu gehen versucht. Erst als das Arbeitsgerichtsverfahren von Herrn Dietmar Deibele anhängig war, hat er mich um eine Gesprächsvermittlung gebeten. An dieser Stelle mußte ich ablehnen, um nicht ein schwebendes Arbeitsrechtsverfahren zu beeinflussen. Wie weit dieses Arbeitsrechtsverfahren vorangeschritten ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Erst wenn das Arbeitsrechtsverfahren abgeschlossen ist, ergibt sich für mich die Möglichkeit einer eventuellen Gesprächsvermittlung.

Freundliche Grüße

Ihr



Theodor Stolpe

Generalvikar “



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15.10.1998 - Der ehemalige Heimleiter wendet sich an Bischof Leo Nowak

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Der ehemalige Heimleiter stimmte im anschließenden Schreiben u.a. dem Inhalt des Schreibens von Herrn Uwe Knöfler vom 21.09.1998 zu. Herr Hans-Jürgen Deibele stellt nachfolgenden Antrag:

„Auf der Grundlage meines Wissens und meiner Verpflichtung als Christ beantrage ich die  Ablösung des  Pfarrer Pauls   als Pfarrer der katholischen Gemeinde ´St. Maria´ Köthen.“

und

„...  den Ausschluß  der Kirchenvorstandsmitglieder  Riemen, Northoff und Turau   aus dem Kirchenvorstand einschließlich der Unterbindung einer erneuten Wahlmöglichkeit dieser Herren.

Zu den Herren  Pfarrer Paul, Herr Riemen und Herr Northoff  sagt Herr Hans-Jürgen Deibele:

 

„Von diesen Herren ist auch  nicht der Ansatz zur Verständigung  zu erkennen.  Ihre Vorgehensweise ist schlicht niederträchtig  und kann auf keinen Fall mit christlichen Werten in Verbindung gebracht werden.“

Herr H.-J. Deibele verdeutlicht  das Mobbing  gegen seine Familie und sich. Gegen seine Person wurde nachweislich sogar noch nach dem Ausscheiden aus dem Dienst  mit Lügen  gearbeitet.

Zur einvernehmlichen Auflösung seines Dienstvertrages als Heimleiter vor dem Arbeitsgericht macht Herr H.-J. Deibele deutlich:

„Ich habe hierin nur deshalb eingewilligt. weil ich dem andauernden Mobbing  gesundheitlich nicht mehr gewachsen war.

Warumdarf  innerhalb der katholischen Kirche im Bistum Magdeburg  derartiges Mobbing  legal betrieben werden? 

Zur „dringenden Anrufung der Schlichtungsstelle des Bischöflichen Ordinariates Magdeburg“ vom 05.01.1998 sagt Herr H.-J. Deibele (vor über 10 Monaten):

 

„Mit Schreiben vom 05.04.1998 an die ´Schlichtungsstelle des Bischöflichen Ordinariates Magdeburg´ wurde der Bearbeitungsstand nachgefragt - bis heute erfolgte keine Reaktion.“

Somit war dem Heimleiter selbst zu diesem Zeitpunkt  nicht bekannt,  daß es diese Schlichtungsstelle entsprechend der AVR in Verantwortung des Caritasverbandes und des Bischöflichen Ordinariates im Bistum Magdeburg überhaupt nicht gab.  Warum wurde ihm dies nicht innerhalb der vergangenen 10 Monate offiziell mitgeteilt?  Statt dessen wurde der Heimleiter von den verantwortlichen übergeordneten Gremien Caritasverband und Bischöfliches Ordinariat für das Bistum Magdeburg in der Hoffnung einer fairen Aufarbeitung durch die Schlichtungsstelle belassen und  dem Mobbing aus der Ferne feige zugesehen  - ist dieses Verhalten noch zu überbieten? Leider ja - wie wir späten noch sehen werden (siehe u.a. „Wie kam es zu den Urteilen“).


H.-J. Deibele

15.10.1998

. . .

 

Bistum Magdeburg

 

Bischöfliches Ordinariat

 

z.Hd. Herrn Bischof Nowak

 

Max-Josef-Metzger-Str. 4

 

D 39 104 Magdeburg

 

( 03 91/59 61 - 130

 

Fax 03 91/59 61 - 101

 

Sehr geehrter Herr Bischof Nowak,

während meiner vielen Jahre als Heimleiter des Senioren-Pflegeheimes „St. Elisabeth“ und besonders während des jahrelangen Um- und Neubaues des Pflegeheimes habe ich Sie als Bischof und Mensch schätzen gelernt. Während eines Gespräches im Bischöflichen Ordinariat bei Ihnen im Beisein meines Sohnes baten Sie bezüglich der Konfliktsituation im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ um direkte Informationen. Dieses habe ich bisher weitestgehend unterlassen, um Sie nicht zusätzlich zu belasten. Um so dringlicher bitte ich Sie nunmehr, sich des Konfliktes im Pflegeheim anzunehmen. Herr Rink vom Caritasverband ist diesbezüglich umfangreich informiert.

Schriftlich nachweisbar wird mit Lügen, manipulierten Schriftstücken und Gutachten, Verleumdungen usw. Mobbing gegen meine Familie betrieben. Herr Uwe Knöfler zeigte mir jüngst ein Schreiben vom 21.09.1998 an Sie und die Antwort des Generalvikars Herrn Stolpe vom 02.10.1998. Ich stimme dem Inhalt des Schreibens von Uwe Knöfler zu. Er hat in diesem Schreiben den derzeitigen Zustand unverblümt dargestellt und auch auf die Verpflichtung innerhalb der Kirche verwiesen.

Der Schaden für die katholische Kirche und die Gemeinde Köthen, das Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ und meine Familie ist derartig angewachsen, daß es nach meiner Auffassung Jahre überzeugten christlichen Handelns im Pflegeheim und der Gemeinde bedarf, um die Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche in den Augen der Öffentlichkeit wieder herzustellen. Mit Pfarrer Paul, welcher in der Bevölkerung hinter vorgehaltener Hand oder auch bereits offen als ´Lügen-Paul´ bezeichnet wird, ist dies nicht zu schaffen. Ich habe mit Pfarrer Paul in meiner Dienststellung als Heimleiter über viele Jahre zusammengearbeitet. Dennoch schließt er sich den niederträchtigen Machenschaften einiger Herren des Kirchenvorstandes wider besseren Wissens an, denn kein einziges mir bekanntes Argument rechtfertigt die Entstehung, Ausweitung und Aufrechterhaltung der bestehenden Konfliktsituation seit über einem Jahr. Stets werden fragliche Behauptungen aufgestellt, welche dann ausschließlich nur mit Behauptungen belegt werden. Somit ist Pfarrer Paul nicht nur unglaubhaft geworden, sondern er hat sich grob an den christlichen Grundwerten vergangen.

Ich bin Mitglied der katholischen Gemeinde ´St. Maria´ Köthen. Auf der Grundlage meines Wissens und meiner Verpflichtung als Christ beantrage ich die Ablösung des Pfarrer Pauls als Pfarrer der katholischen Gemeinde ´St. Maria´ Köthen.

Die Mitglieder des Kirchenvorstandes sind gewählte Vertreter der katholischen Gemeinde. Somit haben sie die Verpflichtung, entsprechend christlicher Werte zu handeln. Handeln sie dem entgegen, so haben sie ihre Vertretungsberechtigung verloren, da sie das in sie gelegte Vertrauen mißbrauchen. Dies zu erkennen ist für das einfache Gemeindemitglied schwer oder gar unmöglich. Mir wurde dies durch meine Dienststellung als Heimleiter und den damit verbundenen Berührungspunkten möglich. Wie im Schreiben meiner Frau vom 02.03.1998 an die Mitglieder des Kirchenvorstandes dargestellt, haben die Herren Riemen, Northoff und Thurau „... grob gegen christliche Grundwerte verstoßen“. Dieses Schreiben umfaßt nur den Stand bis zum 02.03.1998. Anschließend ging es im Namen der katholischen Kirchengemeinde mit Beleidigungen, Verleumdungen und Lügen munter weiter. Leider hat sich auch die Mitarbeitervertretung daran beteiligt. Letzteres ist ebenfalls schriftlich nachweisbar. Auf Wunsch werde ich die erforderlichen Nachweise erbringen.

Meinem Sohn, Dietmar Deibele, wurde am 30.09.1998 im Namen der katholischen Kirchengemeinde ´St. Maria´ erneut (zum dritten Mal) mit unhaltbaren Gründen gekündigt. Vermutlich weil der zuständige Richter während der Gerichtsverhandlung vor dem Arbeitsgericht Dessau am 15.09.1998 die bisherigen Kündigungen bereits mündlich als nichtig erklärt hat. Es gab weder eine Kirchenvorstandssitzung noch liegt die Zustimmung des Generalvikars vor. Einzig Pfarrer Paul, Herr Riemen und Herr Northoff haben die Kündigung im Namen der katholischen Kirchengemeinde ´St. Maria´ unterschrieben und ausgesprochen. Von diesen Herren ist auch nicht der Ansatz zur Verständigung zu erkennen. Ihre Vorgehensweise ist schlicht niederträchtig und kann auf keinen Fall mit christlichen Werten in Verbindung gebracht werden.

Auch gegen mich selbst wird sich weiterhin niederträchtig verhalten. So läuft derzeit ein Konflikt über die Zahlung der Grundgebühr über einen D2-Mobilfunk-Anschluß (monatlich rund 32,-DM), welchen ich als Heimleiter aus Gründen der wirtschaftlichen Führung des Hauses abschloß und der dem Heim nachweislich großen Nutzen brachte. Während des Um- und Neubaues des Pflegeheimes ging es um Millionenwerte, welche ich ebenfalls nachweislich ausschließlich zum Nutzen der Einrichtung einsetzte - allerdings waren zu diesem Zeitpunkt die jetzigen genannten Herren des Kirchenvorstandes nicht da. Um so mehr verwundert mich die erneute aktive Beteiligung des Pfarrer Paul.

Des weiteren wird wider besseren Wissen in der Arbeitsbescheinigung des ehemaligen Arbeitgebers (Senioren-Pflegeheim ´St. Elisabeth´) für das Arbeitsamt im Punkt 4a behauptet, daß ich wegen ´Vertragswidrigem Verhalten´ (´Beförderung des Sohnes gegen den Willen des Ag´) aus dem Dienst entlassen worden sei. Dies ist eine erneute Unwahrheit, da es keine derartige Weisung bzw. eine DienstvertragsÄnderung mit Herrn D. Deibele gab. Am 22.06.1998 fand vor dem Arbeitsgericht in Dessau eine Güteverhandlung im Kündigungsschutzstreit ´Hans-Jürgen Deibele / Katholische Kirchengemeinde St. Maria Köthen´ statt. Auf dieser wurde sich einvernehmlich geeinigt, daß ich mit einer Abfindung aus dem Dienst ausscheide. Ich habe hierin nur deshalb eingewilligt. weil ich dem andauernden Mobbing gesundheitlich nicht mehr gewachsen war. Infolge des Mobbings gegen meine Familie und mich war ich bereits über mehrere Monate im Krankenstand. Diesbezüglich laufen die Vorbereitungen von Seiten meiner Frau und mir zu Schmerzensgeldklagen gegen die katholische Gemeinde Köthen.

Dem Generalvikar sind die meisten der beschriebenen negativen Aktivitäten bekannt. Entsprechend der ´Ordnung der kirchlichen Vermögensverwaltung in den katholischen Kirchengemeinden des Bischöflichen Amtes Magdeburg´ kann er die betreffenden Personen aus dem Kirchenvorstand entfernen und sogar die Möglichkeit einer erneuten Wahl unterbinden. An dieser Stelle möchte ich Herrn Knöfler zitieren: ´Christliche Werte leben, heißt auch sich für sie einsetzen und darauf zu achten, daß nicht im Namen Christi Mißstände auf- und ausgebaut werden.

Von den Laien wird Zivilcourage gefordert; wo bleibt die Courage der kirchlichen Angestellten? Warum wird nicht entsprechend der vorhandenen Möglichkeiten entschieden gegen das nachweislich bestehende Unrecht seit über einem Jahr vorgegangen?´

Anschließend möchte ich noch auf einige Aussagen im Antwortschreiben vom 02.10.1998 des Generalvikars an Herrn Knöfler eingehen:

-

Das Gespräch mit der Familie Deibele (Traute, Dietmar und Hans-Jürgen Deibele) fand nicht am Ende des vergangenen Jahres statt, sondern am 05.03.1998. Siehe hierzu Schreiben vom 06.03.1998 von Herrn D. Deibele an den Generalvikar Stolpe - auf dieses Schreiben wurde bis heute nicht reagiert.

-

Die Familie Deibele hat nicht ´... lieber den Rechtsweg zu gehen versucht.´, sondern sie war hierzu laut der AVR verpflichtet. Zum Zeitpunkt des Gespräches mit Herrn Generalvikar Stolpe am 05.03.1998 war noch keine Kündigungsschutzklage anhängig.

-

Des weiteren wurde die ´Schlichtungsstelle des Bischöflichen Ordinariates Magdeburg´ bereits mit Schreiben vom 05.01.1998 angerufen. Mit Schreiben vom 05.04.1998 an die ´Schlichtungsstelle des Bischöflichen Ordinariates Magdeburg´ wurde der Bearbeitungsstand nachgefragt - bis heute erfolgte keine Reaktion.

-

Die AVR ´Allgemeiner Teil´ §22 (4) besagt: ´Die Behandlung eines Falles vor der Schlichtungsstelle schließt die fristgerechte Anrufung des Arbeitsgerichtes nicht aus.´

Da die AVR die Einhaltung der Fristen vorschreibt, ist somit bei gleichzeitigem Schlichtungsverfahren immer das Eingreifen in ein schwebendes Arbeitsrechtsverfahren gegeben.

-

Im Schreiben von Herrn Knöfler vom 21.09.1998 wurde der Stand vor dem Arbeitsgericht in Dessau wahrheitsgetreu wiedergegeben. Des weiteren wurde Herr Rink vom Caritasverband, als Beauftragter des Generalvikars im benannten Konflikt, von Herrn D. Deibele am 16.09.1998 hierüber telefonisch unterrichtet. Somit ist der Generalvikar über den aktuellen Stand des Arbeitsrechtsverfahrens informiert.

Abschließend beantrage ich

 

die Ablösung des Pfarrer Pauls als Pfarrer der katholischen Gemeinde ´St. Maria´ Köthen.

 

und

 

den Ausschluß der Kirchenvorstandsmitglieder Riemen, Northoff und Turau aus dem Kirchenvorstand einschließlich der Unterbindung einer erneuten Wahlmöglichkeit dieser Herren.

wegen ´unkirchlichem Verhalten´.

Mit freundlichem Gruß



H.-J. Deibele “



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20.10.1998 - Bischof Leo Nowak antwortet dem ehemaligen Heimleiter und greift ein

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Mit nachfolgendem Schreiben bestätigt Bischof Leo Nowak den Eingang des Schreibens von Herrn H.-J. Deibele. Gleichzeitig drückt er seine „große Sorgen“ zu der Konfliktsituation aus und gibt an, daß er sich als Bischof kundig machen will.


Leo Nowak

39104 Magdeburg

Bischof

M.-J.-Metzger-Str. 1

 

Tel. (0391)5 96 11 31

 

 

Herrn Deibele

20.10.1998

...

 

Sehr geehrter Herr Deibele,

Ihr Schreiben vom 15.10.1998 habe ich erhalten.

Sie werden verstehen, daß auch mir der ganze Vorgang große Sorgen bereitet. Da ich mich erneut kundig machen muß, kann ich Ihnen heute nur den Empfang Ihres Schreibens bestätigen.

Freundlichen Grüßen



Leo Nowak

Bischof “


Am 06.11.1998 hat Bischof Leo Nowak den ehemaligen Heimleiter Herrn H.-J. Deibele angerufen. Sinngemäßer Inhalt des Gespräches war:

-

Der Bischof nimmt den Konflikt sehr ernst. Er will zur Lösung beitragen und hat hierzu neutrale Schiedspersonen gebeten, die Angelegenheit sachlich aufzuarbeiten. Zielstellung sei eine gemeinsame Runde zu bilden.

-

H.-J. Deibele verwies darauf, daß Herr Rink von Anfang an informiert sei und schriftliche Unterlagen hinsichtlich der Vertreibung der Mitglieder der Familie Deibele besitze.

-

H.-J. Deibele verwies des weiteren darauf, daß Herr Rink der Familie Deibele stets Mut gemacht hat („Wir sollen durchhalten.“). Auch Herr Jorgol (Caritasdirektor) sei weitestgehend informiert.

-

H.-J. Deibele sagte dem Bischof, daß er es sehr bedauere, daß er zur Zeit nicht mehr in seine Heimatgemeinde zum Gottesdienst gehen könne.

Es sei die Frage erlaubt:

 

Wie konnte es dann u.a. zur fehlerhaften „kirchenaufsichtlichen Genehmigung“ vom Diakon W. Eckart (Personalreferen des Bischöflichen Ordinariates im Bistum Magdeburg) kommen? (siehe „26.11.1998 - Fehlerhafte ´Kirchenaufsichtliche Genehmigung´“)



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26.11.1998 - Fehlerhafte „Kirchenaufsichtliche Genehmigung“

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Zu dieser  angeblichen  „Kirchenaufsichtlichen Genehmigung“, welche entscheidende Grundlage des Urteils werden sollte, sei angemerkt:

Siehe u.a. Unglaubliches Unrecht,  12.01.2000  Dienstvertrag noch nicht  bei Kirchenaufsichtsbehörde  eingereicht und Hochstapelei - Ja oder Nein“.

Das Schreiben enthält lediglich einen einzigen Satz.  Beide im Schreiben benannten und  genehmigten  Kündigungen  hat es mit den aufgeführten Daten nicht gegeben.   Das Datum „29.02.1998“ stellt sogar für das Jahr 1998  eine Erfindung  dar.   Dies läßt einzig den Schluß einer  unterlassenen  verantwortungsvollen Situationsprüfung zu, wenn  Vorsatz hinsichtlich einer Täuschung  ausgeschlossen werden kann.

(siehe auch „12.01.1999 oder 2000 !? - Generalvikar Stolpe  beeinflußt  2.Instanz)

Der Diakon W. Eckart hatte vorab nicht diesbezüglich mit mir über meinen Dienstvertrag gesprochen.

Hinzu kommt, daß der Diakon W. Eckart nicht der zuständige Personalreferent für das Pflegeheim in Köthen war (siehe Schreiben des Generalvikars vom 02.07.1998).

Auch die geäußerte Nicht-Zuständigkeit bezüglich Personalangelegenheiten im Pflegeheim Köthen im Schreiben des Generalvikars vom 02.07.1998 bleibt unberücksichtigt. Hat der Diakon evtl. gar seine Kompetenzen überschritten?

Mit Schreiben vom 12.01.2000 verweist das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt auf den Umstand, daß für den zur Entscheidung anstehenden Dienstvertrag durch die Gemeinde der Antrag zur Genehmigung bei der Kirchenaufsicht nicht eingereicht wurde: „Der Vertrag ist offenbar bis dato nicht zur Genehmigung vorgelegt worden.

Allein die fehlende, noch nicht beantragte Genehmigung des Vertrages dürfte wohl nicht zur (unheilbaren) Nichtigkeit des Vertrages führen.“

Einige Fragen seien erlaubt:

 

Wie kann der Diakon W. Eckart zu einer Bearbeitung eines nicht eingereichten Sachverhaltes kommen?

 

Wie kann diese Bearbeitung als verantwortlich gewertet werden?

 

Wie kann die Bearbeitung eines nicht vorliegenden Sachverhaltes mit irgend welchen Gesetzen und Vorschriften erklärt werden?

 

Wie kann es dann sogar zu einer abschlägigen „Kirchenaufsichtlichen Genehmigung“ zu einem Dienstvertrag kommen, welcher noch nicht einmal diesbezüglich eingereicht war.

 

Warum hat Herr Diakon W. Eckart keine Begründung mit Bezug auf Verordnungen und Gesetzen gegeben?

 

Wie kam der Diakon W. Eckart zu den von ihm angegebenen falschen Kündigungsdaten?

 

Wie kann ein Schreiben ohne jeglichen nachvollziehbaren Sachbezug,  da alle Bezugsdaten falsch sind ,  vom Gericht als eine gültige abschlägige „Kirchenaufsichtliche Genehmigung“ gewertet werden? 

 

Was veranlaßte den Diakon W. Eckart zu einem derartigen widersinnigen amtlichen Schreiben im Namen des Bischöflichen Ordinariates Magdeburg?

 

Warum kannte der Diakon W. Eckart als Personalreferent des Bischöflichen Ordinariates im Bistum Magdeburg u.a. das VermG und die AVR nicht - wie sonst konnte er derartig dagegen verstoßen? Voraussetzung für die Anwendung des VermG ist zweifelsfrei das Vorliegen eines Sachverhaltes im Geltungsbereich des VermG´es. Oder hatte er gar vorsätzlich dagegen verstoßen?

 

Warum hat nicht der zuständige Personalreferent Herr Rink laut Schreiben des GV vom 02.07.1998, welcher um alle Geschehnisse wußte und vom Arbeitsgericht offiziell geladen worden war, die „Kirchenaufsichtliche Genehmigung“ sachlich bearbeitet?

 

Wenn selbst der Diakon W. Eckart als Personalreferent des Bischöflichen Ordinariates im Bistum Magdeburg das VermG nicht kannte, wie sollte ich es dann zum Zeitpunkt meines Dienstvertragsabschlusses kennen können?

 

Warum korrigierte das Bischöfliche Ordinariat im Bistum Magdeburg trotz Aufforderung nicht dieses Schreiben?

 

Warum übernahm das Bischöfliche Ordinariat im Bistum Magdeburg trotz Aufforderung nicht die Verantwortung für den durch sie verursachten Schaden?

 

Wie kann dieses Schreiben und der anschließende Umgang durch das Bischöfliche Ordinariat im Bistum Magdeburg mit christlichen Werten in Übereinstimmung gebracht werden?

 

Welche nicht benannten Interessen verfolgte das Bischöfliche Ordinariat im Bistum Magdeburg wirklich, so daß es sogar Beweisvorlagen manipulierte und nicht zur Korrektur des Fehlverhaltens bereit war?

 

Welche Glaubwürdigkeit haben beliebige Worte von derartigen Vertretern einer katholischen Institution? (siehe u.a. „Zitate aus der Heiligen Schrift (Bibel)“)

 

Was für eine innere Haltung müssen Menschen haben, welche sich derart verhalten? (siehe „Einschätzung von Personen“)


Bischöfliches Ordinariat
Magdeburg
- Personalabteilung -
. . .

Rechtsanwalt
Bernhard Northoff
Franzstraße 35
06366 Köthen

Magdeburg, 26.11.1998

Kirchenaufsichtliche Genehmigung

Sehr geehrte Damen und Herren,


die Kündigungen des Arbeitsverhältnisses durch die Kirchengemeinde St. Maria gegenüber Herrn Dietmar Deibele vom 29.02.1998 und 23.04.1998 werden genehmigt.

Mit freundlichem Gruß


Diakon W. Eckart
Personalreferent“


Stammt dieses peinlich fehlerhafte Schreiben wirklich von Diakon W. Eckart !?


Erneut verweise ich darauf:   Für die Gültigkteit meines Dienstvertrages war nach geltendem Recht eine „kichenaufsichtliche Genehmigungen“  nicht erforderlich.

Allen beteiligten Personen und Gremien  (einschließlich dem Gericht)  war dies bekannt. (siehe „26.07.2000 - Notiz zu Gültigkeit von Dienstverträgen, Hochstapelei - Ja oder Nein“)



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12.12.1998 - Beschwerde über Willkür durch Bischöfliches Ordinariat von Uwe Knöfler

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Herr Uwe Knöfler hat mir nachfolgendes Beschwerde-Schreiben zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.

Der zuständige Personalreferent des Caritasverbandes und Jurist Herr Rink sagt vor dem Arbeitsgericht als Zeuge, daß „...   er nicht die gültigen Rechtsbestimmungen   ...“ zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Arbeitnehmer Herrn Dietmar Deibele kenne - und dies obwohl er zur Gerichtsverhandlung offiziell geladen worden war, den Streitfall kannte und somit ausreichend Zeit zur Erkenntnisfindung hatte.  Es sei dahin gestellt,  ob diese Zeugenaussage  glaubhaft  und  kompetent  war  oder nicht  (siehe „26.07.2000 - Notiz zu Gültigkeit von Dienstverträgen).  Fakt war,  daß er als der zuständige Fachmann  nicht in der Lage war,  sich entsprechend rechtskundig zu machen.

(siehe u.a. ... 02.03.1998 Anrufung der Mitglieder des Kirchenvorstandes, Hochstapelei - Ja oder Nein“, ... 16.03.2000 Gesprächsrunde bei Dietmar Deibele zur Sachstandsklärung, 21.03.2000 Aktennotiz zur Verantwortungsverweigerung des Bistums, Unglaubliches Unrecht, 23.01.2009 4. Nachfrage an das BOM - Aufruf zur Umkehr als offener Brief - "Nächstenliebe verdrängt", "Sippenverfolgung"?, 19.06.2013 Hilferuf und 46. Nachfrage an das BOM - Aufruf zur Umkehr - Erkenntnisse zum Sachverhalt & "das Böse")

Wie soll dann der Arbeitnehmer  von offenbar „geheimen“ Rechtsbestimmungen  Kenntnisse gehabt haben können !?

So ist es auch nicht verwunderlich, daß der Heimleiter und der Träger nichts von den Rechtsbestimmungen hinsichtlich einer erforderlichen „kirchenaufsichtlichen Genehmigunggewußt hatten.  Offensichtlich gab es dieses Erfordernis schlicht weg nicht.

Warum soll der Arbeitnehmer die Folgen der verworrenen Kenntnisse und Unkenntnisse seiner Vorgesetzten tragen !?

Desweiteren fragt Herr Uwe Knöfler den Sinn einer Schlichtungsverhandlung im Auftrag des Bischöflichen Ordinariates an, wenn  durch das Bischöfliche Ordinariat  von einem nicht zuständigen Mitarbeiter  -  ohne das Ergebnis der Schlichtungsverhandlungen abzuwarten  - schriftlich vor dem Arbeitsgericht vollendete Tatsachen  als Beweisvorlage  geschaffen wurden, welche noch dazu geradezu  peinlich falsch  waren (so gab es z.B. das Kalenderdatum 29.02.1998 nicht). usw.

Deutlich wird für mich, daß es durch das Bischöflichen Ordinariat im Bistum Magdeburg, wodurch auch immer bedingt, möglich war,  Willkür gegen Arbeitnehmer  walten zu lassen  - und dem Arbeitnehmer  keine faire Chance  gelassen wurde.


Uwe Knöfler

12.12.98

. . .

 

Bistum Magdeburg

 

Bischöfliches Ordinariat

 

z.Hd. Herrn Bischof Nowak

 

Max-Josef-Metzger-Str. 1

 

D 39 104 Magdeburg

 

( 03 91/59 61 - 130

 

Fax 03 91/59 61 - 101

 

Beschwerde

Sehr geehrter Herr Bischof Nowak,

mit diesem Schreiben möchte ich mich über das Verhalten des Bischöflichen Ordinariates des Bistums Magdeburgs beschweren.

Einbeziehen möchte ich mein Schreiben vom 21.09.1998 an Sie und die Antwort des Generalvikars Herrn Stolpe vom 02.10.1998 an mich einschließlich des mir bekannten, von Herrn Hans-Jürgen Deibele an Sie gerichteten Schreibens vom 15.10.1998.

Wie kann sich  Ihr Stellvertreter  in so wenig Sätzen  so oft irren  !?


Ich war bei der Arbeitsgerichtsverhandlung am 01.12.1998 Deibele gegen Katholische Kirchengemeinde „St. Maria“ anwesend. Mit mir mußten viele weitere Besucher erleben, daß die katholische Kirche sich nicht nachvollziehbar verhält. Dementsprechend waren auch die Äußerungen der Zuschauer: „Die Kirche hat noch immer nicht dazu gelernt.“

Von Herrn Hans-Jürgen Deibele wurde mir vor dem genannten Gerichtstermin mitgeteilt, daß Sie selbst einen Schlichter mit der Bearbeitung der gesamten Problematik Deibele im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ beauftragt haben. Vom Anwalt des Herrn Dietmar Deibele erfuhr ich vor der Verhandlung, daß er diesem Schlichter sämtliche Unterlagen für Frau Traute Deibele, Herrn Hans-Jürgen Deibele und Herrn Dietmar Deibele zuarbeitet. Dennoch mußte ich in der Verhandlung erstaunt zur Kenntnis nehmen, daß Herr Bernhard Northoff als Anwalt der Katholischen Gemeinde „St. Maria“ eine Zustimmung des Bischöflichen Ordinariates vom 26.11.1998 zu den ersten beiden ausgesprochenen Kündigungen vorlegte. Ohne die Arbeit des von Ihnen eingesetzten Schlichters abzuwarten, wurden somit vollendete Tatsachen durch Ihr Ordinariat geschaffen.

Doch was sind dies für fragwürdige Zustimmungen.  Herr Rink (Justiziar des Caritasverbandes)  sagte vor Gericht aus, daß für alle Mitglieder des Caritasverbandes (einschließlich der korporativen Mitglieder) die Arbeitsverträge in der Personalstelle des Caritas formell geprüft werden; hierfür sei er derzeit zuständig - allerdings nicht zum Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages von Herrn Dietmar Deibele  (ebenfalls kenne er nicht die gültigen Rechtsbestimmungen zu diesem Zeitpunkt).  Die personelle Entscheidung verbleibt beim Träger. Über die erfolgten formellen Prüfungen gibt es keine Erfassungslisten, und  es obliegt der Entscheidung der jeweiligen Einrichtung diese Arbeitsverträge überhaupt einzureichen.  Anschließend gehen diese dann direkt an den Generalvikar zur Unterzeichnung, welcher für seine Unterschrift die ordnungsgemäße formelle Prüfung voraussetzt. Eine erneute formelle Prüfung durch die Personalstelle des Bischöflichen Ordinariates sei aus seiner Sicht sehr unwahrscheinlich. Offensichtlich wurde bei der Zustimmung Ihres Ordinariates anders verfahren, denn Herr Rink wußte um die formellen Unsinnigkeiten der betroffenen Kündigungen.

Die beiden betroffenen Kündigungen sind:

1.

Die Kündigung vom 29.02.1998 laut Schreiben des Bischöflichen Ordinariates vom 26.11.1998 an Herrn Bernhard Northoff wurde Herrn Dietmar Deibele gegenüber nie ausgesprochen. (Es gab 1998 auch keinen 29. Februar.)

Es gibt eine fristlose Kündigung mit Datum vom 27.02.1998 (übergeben am 02.03.1998).

Hierfür muß der Kündigungsgrund innerhalb von 14 Tagen vor Ausspruch der Kündigung liegen. Dies ist offensichtlich nicht der Fall.

2.

Die Kündigung vom 23.04.1998 laut Schreiben des Bischöflichen Ordinariates vom 26.11.1998 an Herrn Bernhard Northoff wurde ebenfalls Herrn Dietmar Deibele gegenüber nie ausgesprochen.

Es gibt eine fristgemäße Kündigung vom 22.04.1998.

Zur Rechtswirkung einer Kündigung bedarf es der Einhaltung der Kündigungsfrist. Dies ist bei dieser Kündigung offensichtlich nicht gegeben.

=>

Es sei die Frage gestattet:

Welche Kündigungsschreiben wurden eigentlich von wem und wann  genehmigt !?

Von Herrn Hans-Jürgen Deibele erfuhr ich anschließend,   daß bis zu seinem Ausscheiden sämtliche Dienstverträge des Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“  nicht zur Prüfung  im Caritasverband und Abzeichnung im Bischöflichen Ordinariat eingereicht worden sind.  Ausnahme hierbei seien lediglich sein Dienstvertrag und der seiner Frau.  Auf den heutigen Vordrucken sei auch  kein Vermerk  für dieses Erfordernis vorhanden. Dies träfe auch für andere ähnliche Einrichtungen zu.

Für mich bleiben einige Fragen:

-

Warum wurde in diesem Fall vom normalen Bearbeitungsweg abgewichen?

-

Warum wurde eine Zustimmung ohne zuvor erfolgte formelle Prüfung und offensichtlich ohne Rücksprache bei Herrn Rink als zuständigen Bearbeiter gegeben?

-

Warum wurde das Ergebnis des kurz zuvor eingesetzten Schlichters nicht abgewartet?

-

Welchen Sinn soll die Arbeit eines Schlichters geben, wenn dem Ergebnis vorgegriffen wird?

Während der gesamten Gerichtsverhandlung ging es um eventuelles  Fehlverhalten der Vorgesetzten  des Herrn Dietmar Deibele, welche eventuell geltenes Recht nicht eingehalten hatten -  dem Kirchenvorstand und dem Träger, dem Caritasverband und dem Bischöflichen Ordinariat.  Herrn Dietmar Deibele konnte auch nicht der kleinste Vorwurf gemacht werden.  Im Gegenteil hatte er den Träger sogar noch innerhalb seines Bewerbungsschreibens zur Berücksichtigung der geltenen Rechtsvorschriften gebeten.

Herr Dietmar Deibele verweist in allen bisher geführten Gesprächen stets darauf, daß nicht der katholische Glaube an diesen vielen Fehlverhalten Schuld sei, sondern die irrenden Menschen, welche auch in kirchlichen Institutionen arbeiten. Ich weiß, daß er an die grundlegende Wahrheitssehnsucht der Menschen glaubt. Nach meinem Wissensstand ist dies ein Wesensbestandteil des Katholischen Glaubens. Warum wird sich nach über einem Jahr nachweisbarem Unrecht gegenüber Herrn Dietmar Deibele und seinen Eltern nicht endlich offen durch die zuständige katholische Institution zur Wahrheit bekannt?

Ihre Aussagen im „Bischofswort zur Fastenzeit 1998“ über den Umgang mit der Wahrheit und die Einsetzung eines Schlichters lassen Herrn Dietmar Deibele und auch mich hoffen, daß endlich ein ernsthaftes Bemühen um die Wahrheit beim betreffenden Konfliktfall im Senioren-Pflegeheim „St. Elisabeth“ beginnt.

Zitat aus Ihrem Bischofswort:

 

„Oftmals wird eine Wahrheit nicht anerkannt, weil wir davor zurückschrecken oder einfach zu feige sind.

Jeder von uns scheut Nachteile, die aus einem treuen Feststehen zur Wahrheit erwachsen können, wenn diese im Widerspruch zur öffentlichen Meinung steht. Diese Erfahrungen machen wir mit uns selbst aber auch in Kirche und Gesellschaft.“

Herr Dietmar Deibele steht zur Wahrheit und scheut offensichtlich nicht die Nachteile, welche ihm beim „... treuen Feststehen zur Wahrheit erwachsen ...“.

Ich bitte Sie als zuständigen Bischof: Bitte scheuen auch Sie nicht die eventuellen Nachteile, welche sich beim „... treuen Feststehen zur Wahrheit...“ ergeben können. Sie tragen damit ein gutes Stück zur Glaubwürdigkeit der Katholischen Kirche bei.

Zum Schluß möchte ich Sie nochmals zitieren:„Innerkirchliche Spannungen und Auseinandersetzungen werden oftmals nicht als Chance, sondern als zusätzliche Belastung erfahren.“

Eine besinnliche Adventszeit wünscht Ihnen


Uwe Knöfler “


Erneut verweise ich darauf:   Für die Gültigkteit meines Dienstvertrages war nach geltendem Recht eine „kichenaufsichtliche Genehmigungen“  nicht erforderlich.

Allen beteiligten Personen und Gremien  (einschließlich dem Gericht)  war dies bekannt. (siehe „26.07.2000 - Notiz zu Gültigkeit von Dienstverträgen, Hochstapelei - Ja oder Nein“)



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